in wie weit hat das jobcenter einsicht in das bankkonto?

5 Antworten

Also wenn man 30 ist, dann darf man 150.- Euro pro Lebensjahr an Geld behalten. Wenn es dann noch irgendwie als Rente oder Ähnliches durchgeht, dann 750.- pro Lebensjahr. Daher stellt sich diese Frage nicht. Wenn du mehr als 4500 Euro irgendwo versteckst, dann sollen sie dich erwischen - zumal du dann jung bist und Arbeiten kannst.

Also man muss nur Einmalzahlungen oder 100.- zu Weihnachten und Lottogewinne verstecken. Und das wird man ja wohl noch hinbekommen, nicht Online sondern eben am Kiosk zu spielen.

Gibt wirklich keinen Grund - UND: Das Job Center hat viel mehr Arbeit und man kann sich rächen. Man darf ja jetzt auch 30 Euro monatlich Ertäge haben, aber eben auch nur 30 Euro jährlich. Und 1200.- innnerhalb von 4 Wochen mit dem Ferienjob - als Schüler - verdienen.

Ist total locker geworden mit dem Job Center.

Ja, das hat das Jobcenter. Diese Jobcenter (ARGE) sind mit anderen Ämtern vernetzt.Z. B. auch mit den Finanzämtern. Da reicht eine Rückfrage und schon weiss manim Jobcenter, wo du Geld parkst. Auch die Banken sind auskunftspflichtig.Wäre dem nicht so, könnte jeder nur die ihm passenden Kontoauszüge dort vorlegenund irgendwo geparkte Geldreserven verschweigen.Sei dir sicher,, du bist ein gläserner Bürger und über dich weiss man mehr als dudenkst.Ich kenne jemanden, der hat 1 Euro , welcher noch auf irgendeinem Konto vonihm , als Restguthaben deponiert war, nicht angegeben. Er hatte davonüberhaupt keine Kenntnis mehr, weil schonn seit Jahren keine Verbindung mehrzu dieser Bank bestand.

Man hat dieses "Vermögen" im Zuge eines Abgleiches herausgefunden undvon ihm eine Stellungnahme verlangt,, warum er diesen Betrag nichtangegeben hat. Bis alles geklärt war,, entstanden dem Betroffenen Kosten, dieweit über dem Vermögen von 1 Euro hinausgingen.Er musste eine Bankbestätigung beschaffen, sollte alte Kontoauszüge vorlegen.Da beginnt sich ein Karrussell zu drehen !

die haben nicht nur einsicht auf dein Bankkonto sondern auch auf Sparbücher die z.B. deine Eltern, oder Großeltern auf deinem Namen für dich angelegt haben. Es wird außerdem das Vermögen deiner Lebens-/Ehepartner geprüft.

in dem du denen deine Kontoauszüge vorlegst.

schnubu77 
Beitragsersteller
 17.06.2011, 21:24

grins, das ist schon klar. kann das amt jedoch auch so einblick in ein konto nehmen?

helmutgerke  17.06.2011, 22:03
@schnubu77

Nein, ergibt sich auch von der Logik – wenn Jobcenter permanenten Einblick auf Bankkonten hätten, brauchte doch wohl kein SB dich auffordern Kontoauszüge vorzulegen.

Die Leistungsträger erfahren über den automatischen Datenabgleich im übrigem lediglich bei welchem Bankinstitut du ein Konto hast und ob du einen Freistellungsauftrag stelltest.

schnubu77 
Beitragsersteller
 17.06.2011, 22:09
@helmutgerke

was bedeutet einen freistellungsauftrag stellen?? sorry- aber bei sowas kenne ich mich absolut nicht aus

helmutgerke  17.06.2011, 22:19
@schnubu77

Du erhältst seitens der Banken doch für das dort von dir auf einem Sparbuch geparktem Vermögen jährlich Zinsen gutgeschrieben. Von diesen Zinserträgen kassiert der Staat 30% und um das zu verhindern stellt man einen Freistellungsantrag.

schnubu77 
Beitragsersteller
 17.06.2011, 22:25
@helmutgerke

oooooooooooooooooooooook danke für die auskunft

Durch Sozialdatenabgleich kommt alles ans Licht. Spar Dir also gleich Deinen Betrug, sonst wirst Du Dich bald über ein saftiges Ordnungswidrigkeitenverfahren (vgl. OWiG) mit Geldstrafe zw. 5000- 10000 € freuen dürfen. Viel Spaß.