In welcher Höhe dürfen eigentlich Verkehrsschilder angebracht sein?

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Hallo,

dazu aus der Verwaltungsverordnung zur StVO:

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Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

42 13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m.

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Zu beachten ist, dass behördlich angeordnete und sichtbare Verkehrszeichen grundsätzlich auch dann gelten, wenn sie anders aufgestellt werden, als es in dieser Verordnung angegeben ist.

ALeonhardt 
Beitragsersteller
 22.12.2009, 16:32

Wenn sie also höher angebracht sind und man sie nicht wahrnimmt, deswegen aber Busgeld bezahlen muss, kann man dagegen einspruch erheben?

JotEs  23.12.2009, 07:02
@ALeonhardt

Ob DU sie wahrgenommen hast oder nicht ist unerheblich. Entscheidend ist, ob sie von einem Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden KÖNNEN, also sichtbar sind. Dabei kommt es auch auf die Art des Verkehrszeichens (VZ) an: Ein VZ, dass sich an den fließenden Verkehr richtet, muss höhere Anforderungen an seine Sichtbarkeit erfüllen, als eines, dass sich an den ruhenden Verkehr richtet, denn im fließenden Verkehr muss das VZ ja im Vorbeifahren wahrgenommen werden - während im ruhenden Verkehr vom Verkehrsteilnehmer erwartet werden kann, auch etwas "abartig" angebrachte VZ zu beachten.

Sie müssen für alle Verkersteilnehmer gut sichtbar sein.

Am Besten, nachmessen

Für ne Freundin von mir müssten sie höher sein xD
ist letztens volle möhre gegen eins gerannt^^
naja ich glaub so 2 meter und ampeln natürlich höher wegen den LKW fahrern^^
angaben ohne gewehr^^
Mfg DME

stfuPlease  17.12.2009, 12:24

du hast keine freunde