In welchem Fall macht der Verkäufer sich strafbar?
Laut §9 JuSchG macht sich bekanntermaßen jemand strafbar, der Alkohol an Minderjährige weitergibt. In einer Diskussion ist nun die Frage aufgekommen, ob es auch für einen Verkäufer strafbar ist, wenn er wissentlich Alkohol an einen Kaufberechtigten verkauft und dieser in an dann an Minderjährige und Nicht-Kaufberechtigte weitergibt. Ich meine so etwas mal gelernt zu haben, allerdings erinnere ich mich nicht mehr, ob das stimmt. Wenn ja, gibt es einen Paragraphen dazu in einem Gesetzbuch? Und welcher wäre das?
4 Antworten
Das ist doch graue Theorie als ob der Verkäufer das zugibt
Ich kann mir nicht vorstellen dass er sich strafbar macht
Ja, er macht sich da strafbar aber eine Stelle im Gesetzbuch kann ich dir leider nicht nennen.
Da wirst Du auch lange suchen können, da es diese Stelle nicht gibt.
Wenn es diese Stelle nicht gibt dann ist es eben ne Gesetzeslücke.
Niemand macht sich strafbar!
Zuerst einmal ist die Abgabe ist die Abgabe von "hartem" Alkohol an Minderjährige (Bier, Wein und Sekt sind ab 16) keine Straftat, sondern nach JuSchG §28 nur eine Ordnungswidrigkeit (OWi)
Dann sollte man diesen Text mal genau lesen - oder wie Juristen so schön sagen:
"Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz!"
Und da steht:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig [...] 10. entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet
Daraus ergibt sich:
a) Der erwachsene Käufer begeht keine OWi, da er weder Veranstalter noch Gewerbetreibender ist.
b) Der Verkäufer begeht auch keine OWi, da er das alkoholische Getränk an einen erwachsenen Käufer abgibt - selbst wenn dieser lauthals verkündet, das an Minderjährige weiter zu geben.
Meines Wissensstandes nach, macht sich dadurch nicht der Verkäufer strafbar, sondern die Person, die den Alkohol an Minderjährige gibt. Der Verkäufer hat schließlich nichts falsch gemacht, sondern nur seine Arbeit.
Und wenn einer dem Minderjährigen Alkohol gibt, kommt es hier auf das Alter und auf den Alkohol an. Wenn nun Einer einem Anderen, der 16 ist, eine Flasche Bier gibt, weil der Andere kein Geld da hat, den Ausweis vergessen hat oder keinen besitzt (etc.), ist das voll in Ordnung. 16-jährige dürfen Bier trinken. Gibt nun aber ein Erwachsener einem Minderjährigen, der 13 ist, eine Flasche Wodka oder anderen "harten Kram", macht sich der Erwachsene strafbar.
Soweit mein Wissen :P
Soweit mein Wissen
Dein Wissen ist leider nicht richtig.
Dann sag uns doch bitte, wie es richtig ist, damit wir alle davon profitieren können.
Ich meinte aber eher, wenn der Verkäufer einem Volljährigen Alkohol verkauft, obwohl er weiß, dass dieser ihn an einen Minderjährien weitergeben wird. Somit weiß der Verkäufer ja, dass der Käufer eine Ordnungswidrigkeit begehen wird. Aber trotzdem danke.
Mir ging es aber nicht darum, ob ein Verkäufer es zugeben würde. Vor allem nicht, wenn er sich dessen bewusst wäre, dass er illegal handeln würde.
Ich wollte nur gerne den passenden Paragraphen wissen, wenn es ihn denn gibt, da ich selbst nirgends etwas finden kann und ich mir auch nicht mehr ganz sicher bin.