Zigarettenverkauf an minderjährige?
Hallo,
angenommen man verkauft ausversehen Zigaretten oder Alkohol an minderjährige als Verkäufer und dieser zeigt einen deswegen an. Mit welchen Strafmaß muss man als Verkäufer rechnen von der Geldbetragshöhe?
5 Antworten
viele sehen heute älter aus als eingeschätzt,also hilft nur eine Ausweiskontrolle
durch das Verkaufspersonal,es gab aber auch schon Jugendliche minderjährige,die als Testperson geschickt wurden.,und ein Volljähriger stand unmittelbar daneben oder dahinter.Kontrolle soviel Zeit muss sein, Vorsatz des Verkäufers wird kaum
nachweisbar sein.
Hoffentlich auch auf Schmerzensgeld verklagen.
Das ist nun nicht möglich. Wäre auch sehr seltsam.
Theoretisch bis zu 50.000 Euro, in der Praxis jedoch sehr viel weniger.
§27+28 JuSchG
§27 (2) bezieht sich auf §28 😉
Upps ... stimmt, sorry!
Im Zweifelsfalle sollte man sich den Perso zeigen lassen.Eine Geldbuße wird wohl drin sein ansonsten
Nicht § 27 sondern nur § 28 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 13 sowie Absatz 5. In § 27 wird hingegen kein Verstoss gegen § 10 genannt.