Macht man sich strafbar, wenn man Zigaretten oder E-Zigarette an minderjährige weitergibt?
als privatperson, bei einem privatverkauf. ich frage für einen freund
5 Antworten
in der Annahme dass es um die deutsche Gesetzgebung geht:
§28 JuSchG
(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Ja man macht sich strafbar, immer wenn man( oder Frau) unerlaubte Sachen an Jugendliche weitergibt. Da Zigaretten ab 18 ist, ist es erst ab 18 jahren erlaubt.
Das ist keine ordnungswiedrigkeit. Der jenige kann seine Lizenz verlieren
Ob das jetzt eine Straftat ist oder eine Ordnungswidrigkeit ist hier VÖLLIG egal. Die Abgabe von Tabak und Alk an U19 wird bestraft. Und bei 50 Tausend Euro als Bußgeld ist das noch mal doppelt egal, wie man das nennt.
Ja auf jeden fall. Alles was man verkauft was für die betreffende Altersgruppe nicht freigegeben ist - ist strafbar.
Frag den Angestellten.
aja, wieso ist es dann nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Angestellter von einem Kiosk einem Jugendlichen Zigaretten verkauft??
Ja macht man...
Auch Frau !
huch?
Jaja bestimmst fragst du für einen Freund.
Ja man macht sich strafbar.......!
Du hast nur diesen einen Satz oder?
aja, wieso ist es dann nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Angestellter von einem Kiosk einem Jugendlichen Zigaretten verkauft??
aja, wieso ist es dann nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein Angestellter von einem Kiosk einem Jugendlichen Zigaretten verkauft??