In dubio pro reo, falsches Latein?
Hey,
In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) scheint richtiges Latein zu sein, da es überall so verwendet wird.
Ich denke mal reo kommt von rea (Angeklagter). Demnach wird es dekliniert und müsste Akkusativ Sg. sein. Dies wäre nach der a-dek. ream. Ich finde meinen Fehler nicht, kommt reo von einem anderen Wort?
Danke im Voraus
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Sprache
reus, ‘der Angeklagte’, und die Form ist Abl Sg.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule, Sprache, Latein
pro steht mit dem Ablativ, für im Deutschen mit dem Akkusativ.
Das ist eben so. Präpositionen regieren in verschiedenen Sprachen selten die gleichen Fälle.
Der Angeklagte ist: reus (so gen. o-Deklination)