Import und Export (Gewerbe anmeldung)?
Ich habe ein Gewerbe (verkaufen vom Restposten), und möchte Restposten exportieren, ist es nur das Finanzamt zu informieren, oder braucht man ein neues Gewerbe?
Irgendwelche Tipps für den Export und Import in Bezug auf die Finanzamt und legal zu sein?
Sorry für mein Deutsch, Ist nicht meine Muttersprache
2 Antworten
Gewöhnlich ist beim Gewerbeamt das Gewerbe anzumelden. Hier bin ich kein Experte.
Beim Finanzamt ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch abzugeben. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openFolder.do?path=catalog%3A%2F%2FSteuerformulare%2Fsteuerfrag
Allerdings hat das Thema Import/Export so seine Fallstricke, vor allem in der Umsatzsteuer. Stichwort steuerfreie Ausfuhrlieferungen bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer. Unterschied zwischen Drittland und Gemeinschaftsgebiet. Wenn die nötigen Unterlagen nicht beigebracht werden können, gibt es keine Steuerfreiheit. Für die innergemeinschaftlichen Sachen braucht es eine USt-ID-Nummer. Ausfuhren sind zumeist elektronisch im ATLAS-Verfahren anzumelden usw.
Es empfiehlt sich dringend, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. #Steuerberater
Erstens Zustimmung, zweitens: schön, dass Du wieder hier schreibst :-)
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Zusätzlich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt.
Beim Export und Import dürften die Umsatzsteuererklärungen nicht ganz so einfach sein.
Bei Umsätzen unter 22.000 Euro kannst du auch zur Kleinunternehmer Regelung optieren und die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Das vereinfacht die Abrechnungen.