Impingementsyndrom- Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?
Hallo,
ich bin Altenpfleger und habe seit Jahren LWS Beschwerden mit regelmäßiger Bewegungseinschränkung und es wurde ein Impingementsyndrom diagnostiziert. Ich habe immer wieder Krankengymnastik verschrieben bekommen, aber keine Besserung. Wann hat man Anspruch auf Berufsunfähigkeitrente? Ich bin seit 6 jahren versichert. Wer hat dies bezüglich Erfahrungen? Vielen Dank schon mal!
2 Antworten
Hallo jarajara,
(Wann hat man Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?)
Antwort erhalten Sie auf der offiziellen Webseite der Deutschen Rentenversicherung unter dem Überbegriff "Leistungen">>>Rente wegen Erwerbsminderung.
Den Wortlaut habe ich Ihnen hier reinkopiert (siehe weiter unten), dieser ist kein Geheimnis.
Aus Ihren bisherigen Infos ist nicht ersichtlich, welchem Geburtsjahrgang Sie angehören.
Sie können aber davon ausgehen, daß Geburtsjahrgänge nach "1961" keinerlei Vertrauensschutz mehr genießen und sich auf Grund Ihres noch jungen Alters besonders restriktiven Beurteilungen/Begutachtungen gegenübersehen.
Grundsätzlich ist es so, daß der Grundsatz gilt:
REHA geht vor RENTE.
Je jünger der Antragssteller ist, umso mehr wird die Rentenversicherung alles daran setzen, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
Warum ist das so:
Beispiel:
Sie sind zum Zeitpunkt Ihres Rentenantrages 30 Jahre alt und haben eine Lebenserwartung von noch 50 Jahren. = 600 Rentenmonate.
Ihre Erwerbsminderungsrente in Höhe von z.B. 500 Euro pro Monat x 600 Monate würde
die Rentenversicherung somit ohne Zins- und Zinseszins und ohne Berücksichtigung einer Rentenerhöhung im weiteren Verlauf Ihres Rentnerdaseins also bereits 300.000 Euro kosten.
Fordern Sie von Ihrer Rentenversicherung aus Interesse einen Rentenbescheid an über die Höhe der Ihnen aktuell zustehenden, vollen Erwerbsminderungsrente und ob bei Ihnen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen überhaupt vorliegen.
Machen Sie sich auch keine Illusionen, sondern sehen Sie den Fakten ins Gesicht:
Ohne eine knallharte, Gutachterliche Bewertung Ihrer noch vorhandenen Resterwerbsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Arbeitstag gibt es leider kaum eine Chance auf einen poitiven Rentenbescheid.
Siehe hierzu auch:
http://eu-rente-antrag-erfolgreich.de
Außerdem sollten Sie ohne Rechtsbeistand keinen Rentenantrag einreichen!
Vielleicht gehören Sie bereits einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband an wie dem VDK und haben Rechtsschutz.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 1.1.2001 den Begriff Berufsunfähigkeistrente nicht mehr.
Seit 1.1.2001 nennt sich diese Leistung "Erwerbsminderungsrente".
Hier wiederum unterteilt in teilweise und in volle Erwerbsminderungsrente.
Hierzu heißt es auf den aktuellen Seiten der Deutschen Rentenversicherung:
Medizinische Voraussetzungen
Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:
- Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein
Für die Wartezeit zählen mit:
- Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
- Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügig versicherungsfreie Beschäftigung (400-Euro-Job)
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren vorzeitig erfüllt. Das ist der Fall, wenn Sie
- wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden sind. Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, bei einem Arbeitsunfall oder Eintritt einer Berufskrankheit nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren; anderenfalls müssen Sie mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren davor gezahlt haben.
- vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge haben. Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu
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