Im Dezember standesamtlich heiraten und die Steuern vom kompletten Jahr zurück erstatten vom Finanzamt?

7 Antworten

Steuerklassen spielen da gar keine Rolle, es ist steuerrechtlich so, dass man in dem Jahr, in dem geheiratet wurde, bereits das Recht auf Ehegattensplitting hat und zwar immer für das ganze Jahr, am 30. Dezember zu heiraten, reicht dafür vollkommen aus. Dazu muss man aber eine Steuererklärung machen. 

Wenn nun beide eher unterschiedlich hohe Einkommen haben, dann kann dies zu einer Steuererstattung führen, bei gleichem Einkommen nicht. 

Beim Splitting werden beide Einkünfte und Freibeträge zusammen geworfen. Bei geringem Einkommen einer Person kann diese oft ihren Freibetrag nicht richtig ausnutzen und sie kommt dann dem anderen zugute.  Im Folgejahr kann man dann mit der Steuerklassenwahl bereits monatlich mehr raus bekommen, wenn man will. 

Oder man wartet bis zum Jahresende. Ich bekomme ja lieber am Jahresende was raus als monatlich. 

Wer standesamtlich heiratet braucht für die Scheidung einen Anwalt. Es besteht Anwaltspflicht. Scheidungskosten ca 3-5000 euro. Die Steuerersparnis müsste bei weiten diesen Betrag übersteigen.

kevin1905  25.10.2017, 12:52

Es braucht nur der Antragsteller einen Anwalt, wenn die Scheidung einvernehmlich abläuft, gar kein Problem.

Die Kosten hängen vom Streitwert ab und ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird (erst nach 3 Jahren von Amts wegen, davor nur auf Antrag).

Wapiti201264  25.10.2017, 12:27

Hast Du die Frage gelesen? Es geht hier nicht um Scheidung *facepalm*

Hitmangerst  25.10.2017, 12:33
@Wapiti201264

Ja hast recht bin bei der Überschrift hängen geblieben.

alle die im Dezember geheiratet haben, sind der Meinung, dass sie nachdemsie ihre Steuerklasse geändert haben Geld vom Finanzamt zurück
erstatten konnten.

Die Steuerklasse hat damit nichts zu tun. Diese regelt nur den Lohnsteuerabzug, also die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuerschuld.

der eine meint gilt nur bis 1. Dezember

Der meint falsch.

das Finanzamz ändert jedes jahr Gesetze

Der meint genau so falsch und sollte sich mal informieren, dass Behörden keine Gesetze ändern sondern nur der deutsche Bundestag.

Aufklärung:

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

War man mind. 1 Tag im Kalenderjahr verheiratet, so besteht Anspruch auf Veranlagung nach dem Splittingtarif und damit zumeist eine steuerliche Besserstellung des Paars im Vergleich zu zweimal Einzelveranlagung.

Ich weiß klingt bisschen komisch

Nein.

aber alle die im Dezember geheiratet haben, sind der Meinung, dass sie nachdem sie ihre Steuerklasse geändert haben Geld vom Finanzamt zurück erstatten konnten

Was soll daran "komisch" sein? Wenn die Steuerklassen noch im Dezember geändert wurden, liegen zumindest die Voraussetzungen vor. Ob sie auch im Einzelfall eintreten, hängt vom Steuerfall ab.

Ich habe sehr viele gefragt vom Steuerberater,

Kaum. Oder die Frage war irreführend gestellt.

Bekannten und Freunde, doch jedesmal kam was anderes raus

Du kennst ja seltsame Leute.

der eine meint gilt nur bis 1. Dezember, ein anderer meint das Finanzamz ändert jedes jahr Gesetze und dann sagte mir noch jemand das man nur ein Quartal zurückbekommt.

Alles Unsinn.

Es kommt hier auch bicht auf Steuerklassen etc. an, sondern auf die gesetzliche Regelung. Und die besagt, dass Ehepaaare, auch wenn sie im Veranlagungszeitraum nur einen Tag verheiratet waren, nach dem Splittingtarif besteuert werden. Und das führt in den meisten Fällen zu einer nicht unerheblichen Rückerstattung, weil dann unterjährig zuviel Lohnsteuer abgeführt wurde.

Wenn beide Ehegatten etwa denselben Bruttoverdienst haben, wird sich durch die Heirat keine Mehrerstattung ergeben.

Das liegt an der Steuerregelung für Ehegatten.

Da werden die Einkünfte addiert, und dann davon die Hälfte genommen.

Mit diesem Betrag wird in der Grundtabelle abgelesen und dann der  Steuerbetrag verdoppelt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man am 1.1. oder 31.12. heiratet.

Wenn aber einer der Ehegatten Alleinverdiener ist und der andere noch ohne Einkommen, etwa als Student, wird sich garantiert eine höhere Erstattung ergeben gegenüber dem Vorjahr als ledige Personen.