IHK-Prüfungsanmeldung zurücknehmen?

4 Antworten

Nein kann Sie nach meinem Wissensstand nicht. Die IHK hat Sie zur Prüfung zugelassen, Sie haben das schriftlich. Damit können Sie die Prüfung durchführen. Rufen Sie doch einfach mal bei der IHK an oder Sie sind frech und rufen mal bei der Innung.

Führ Ausbildungsberufe in Dt. die von der IHK und Innung anerkannt sind (gilt auch für Behörden), gibt es einen Aubsildungslehrplan mit festgelegten Ausbildungszielen, Klausuren/Prüfungen. Diese müssen in einem Ausbildungsheft schriftlich festgeschrieben werden und gegengezeichnet. Lehrmeister/in und Azubi/biene. Sollte der Lehrplan und die Zwischenprüfungen usw. erfolgreich, gut oder schlechter spielt keine Rolle, erfolgreich absolviert worden sein. Muss man Sie zur Prüfung zulassen. Natürlich gibt es auch noch Aussschlusskriterien, Vetorecht des Ausbilders vor der IHK. Diese müssen aber brechtigt und nachweissbar sein. Solche wären als Beispiele: Zu viele Fehltage/Stunden... Zu schlechten Noten...damit meine ich alle Noten pro Fach... Durch zu viele Zwischenprüfungen gerasselt... (zwischenprüfung zu vier Fächern, vier verhauen![?]) Also natürlich kann Sie eine Empfhelung an die IHK abgeben, aber die Beweislast liegt klar bei der Lehrmeisterin, da Sie ja die Zulassung haben. Habe bei einem Betrieb der der IHK nen Gesellenbrief erworben... wurde aber von der Innung geprüft. Um das auf die Spitze zu treiben, Sozialversicherung bin ich aber bei der BfA versichert, statt bei der LvA. ??? Nicht ins Boxhorn jagen lassen, aber gut überlegen ob Sie die Prüfung auch bestehen werden/können. Selbsteinschätzung. (soll keine Beleidigung sein, nur eine ehrliche Antwort)

Viel Erfolg! Glück wünscht man den Dummen! MfG Untas

Der Ausbilder beantragt die Zulassung zur Prüfung wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer hat behauptet das sie das nicht sind? Die Prüfungsreife besteht aus praktischem Ausbildungsstand und schulischen Leistungen. Darüber entscheiden Ausbilder und Lehrer. Frag den Ausbilder was das Problem ist. Der ist (zwangs-)Mitglied der IHK.

Untas  18.04.2012, 12:34

Laut Sachverhalt hat Sie aber ein Schreiben mit Zulassung zur Abschlussprüfung, Gessellinnenbrief durch die IHK. Ergo wurde das beantragt und zugelassen.

Und höchstens ist der entscheiden Ausbilder eine DIE... "die Lehrerin"...

MfG

Wenn die IHK den Antrag angenommen hat, warum willst du dann deine Prüfung nicht machen? So einfach sagen: nee, jetzt nicht, ich glaube, dass das nicht geht. Mache sie, lerne und falls du durchfällst, dann wiederholst du eben. Nutz doch die Chance!

Velbert2  18.04.2012, 11:48

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, will sie? die Prüfung schon machen, nur der Arbeitgeber nicht.

Ringeltaube 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 11:51
@Velbert2

Anscheind schon. Ich denke, dass meine Chefin mit meiner Lehrerin gesprochen hat und diese sich gegen ein Prüfungsantreten entschieden haben. Aber ohne mein Wissen oder Zustimmung geht das doch garnicht, oder?

Ringeltaube 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 11:46

Moment, ich will die Prüfung ja machen! Nur meine Lehrerin ist der Meinung, dass ich nicht mehr angemeldet bin. Gründe weiß ich nicht. Deswegen wollte ich ja wissen, ob man ohne meine Zustimmung überhaupt die Prüfung stonieren kann?!

Gute frage :-) Ich würde auf jedenfall nachfragen bei der IHK, nicht das es nachher heißt du bist nich erschienen und damit durchgefallen.Ich kann nur sagen das Ich vor 3 Monaten meine Meister Prüfung bei der Ihk gemacht habe und immernoch keine Prüfungsgebür bezahlt habe,was normal nicht geht. Habe mehrmals nachgefragt und immer heißt es ja die schicken dan irgendwann mal eine Rechnung. Ich denke mal das ist bei jerder IHK anders. Dort gibts halt auch Leute die keinen Bock auf ihre Arbeit haben..