IG Metall Gehalt auch ohne Mitgliedschaft?

7 Antworten

Kommt auf den Betrieb an ! In Großbetrieben haben die Arbeitnehmerverteter oft besondere Tarife ausgehandelt = oft , nur für Beitragszahler .

Als es noch mehrere Gewerkschaften gab , mit Berufsfachleuten , wurden viele Tarifvertäge und Tariflöhne für Allgemeinverbindlich - in der Berufsgruppe - erklärt .

Familiengerd  19.07.2019, 10:58
Als es noch mehrere Gewerkschaften gab

Was soll das denn hießen?

Als es noch mehrere Gewerkschaften gab , mit Berufsfachleuten , wurden viele Tarifvertäge und Tariflöhne für Allgemeinverbindlich - in der Berufsgruppe - erklärt .

Das war nicht nur so, "als es noch mehrere Gewerkschaften gab" (was immer das heißen soll), sondern ist auch heute so in den Fällen, wo ein dafür zuständiger Ausschuss aus Vertretern der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern das für notwendig erachtet und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorschlägt!

Tarifverträge, und Betriebsvereinbarungen die die IG Metall mit deinem Arbeitgeber aushandelt, gelten auch für Nichtmitglieder, wenn es das ist, was du wissen möchtest.

Ansonsten verzichtest du natürlich auf die Vorteile, die eine Gewerkschaftsmitgliedschaft mit sich bringt und schwächst natürlich mit deinem Austritt, die Arbeitnehmervertretung in deinem Betrieb.

Familiengerd  18.07.2019, 19:12
Tarifverträge, und Betriebsvereinbarungen die die IG Metall mit deinem Arbeitgeber aushandelt, gelten auch für Nichtmitglieder, wenn es das ist, was du wissen möchtest.

Das ist so nicht richtig!

Betriebsvereinbarungen werden nicht von der Gewerkschaft geschlossen,, haben mir auch auch überhaupt nichts zu tun.

Und Tarifverträge gelten in einem Betrieb, der ihm unterworfen ist, zunächst einmal nur für diejenigen Arbeitnehmer, die selbst Mitglied der Gewerkschaft sind - es sei denn, der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich oder der Arbeitgeber wendet ihn auch auf Nichtmitglieder an.

Deine letzte Aussage ist selbstverständlich zutreffend.

zippo1970  18.07.2019, 20:41
@Familiengerd
Und Tarifverträge gelten in einem Betrieb, der ihm unterworfen ist, zunächst einmal nur für diejenigen Arbeitnehmer, die selbst Mitglied der Gewerkschaft sind - es sei denn, der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich oder der Arbeitgeber wendet ihn auch auf Nichtmitglieder an.

Das ist so nicht richtig! ;-)

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften geschlossen. Die Arbeitgebervertreter vertreten dabei nur Firmen, die auch im Arbeitgeberverband organisiert sind. Diese geschlossenen Tarifverträge gelten für alle Arbeitnehmer dieser organisierten Firmen, ob Mitglied einer Gewerkschaft oder nicht. Ich kenne es nicht anders und Gewerkschaften verhandeln das, meines Wissens, auch immer so. Solltest du ein Gegenbeispiel kennen, wäre ich zwecks Erkenntnisgewinn froh, wenn du eine Quelle hättest.

Wird ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, dann gilt er auch für Firmen der entsprechenden Branche, und deren Arbeitnehmer, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind. Auch dort ist es dann unerheblich ob man Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.

Betriebsvereinbarungen werden nicht von der Gewerkschaft geschlossen

Da hast du natürlich prinzipiell Recht. Sie schließt der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat. Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der Betriebsrat gewerkschaftlich organisiert ist, was in der Metall und Elektrobranche besonders häufig der Fall ist.

Familiengerd  18.07.2019, 22:00
@zippo1970
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften geschlossen.

Ein Tarifvertrag wird geschlossen zwischen einem Arbeitgeberverband und der zuständigen Gewerkschaft; mitunter schließen große Arbeitgeber (z.B. VW) direkt einen Vertrag mit der Gewerkschaft (Haustarifvertrag).

Diese geschlossenen Tarifverträge gelten für alle Arbeitnehmer dieser organisierten Firmen, ob Mitglied einer Gewerkschaft oder nicht.

Das ist ganz einfach selbstverständlich falsch!

Bei zwischen Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber und der Gewerkschaft geschlossenem Tarifvertrag gelten die vereinbarten Bedingungen zunächst einmal nur - und logischerweise - für die ihrerseits in der vertragschließenden Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebs.

In aller Regel wendet ein solcher Arbeitgeber den Tarifvertrag auch auf die Arbeitnehmer an, die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind - einfach, um sie nicht in deren Arme zu treiben.

und Gewerkschaften verhandeln das, meines Wissens, auch immer so

Das ist völlig widersinnig, unlogisch - und entspricht selbstverständlich auch nicht der Realität.

Damit würden sich Gewerkschaften ja ihr eigenes Grab schaufeln, weil jeder Arbeitnehmer dann keinen Sinn mehr in einer Mitgliedschaft sehen würde, wenn er die Vorzüge sowieso erhielte!

Es ist darum auch überhaupt nicht im Sinne der Gewerkschaften, wenn Arbeitgeber die vereinbarten tarifvertraglichen Leistungen auch Nichtorganisierten zukommen lassen; deswegen hat es auch schon Klagen - allerdings erfolglos - von Gewerkschaften gegeben, die verhindern wollten, dass bestimmte tarifvertraglich vereinbarte Leistungen von Arbeitnehmern auch Nichtorganisierten gewährt wurden (siehe dazu beispielhaft: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/themen/beitrag/ansicht/lohn/leistungen-nur-fuer-gewerkschaftsmitglieder/details/anzeige/ ).

Denn umgekehrt wird selbstverständlich ja auch nicht so verfahren: Oder denkst Du, auch auf Arbeitgeber, die nicht im Verband sind, müssten den vom Verband mit der Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag anwenden?

Das ist auch gesetzlich so festgelegt nach dem Tarifvertragsgesetz TVG § 2 "Tarifvertragsparteien" (besonders Abs. 1):

Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.

in Verbindung mit § 3 "Tarifgebundenheit" (besonders Abs. 1):

Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.

Alles Andere würde auch überhaupt keinen Sinn machen!

Wenn es anders wäre, käme es ja fast schon einer Allgemeinverbindlichkeit gleich.

"Allgemeinverbindlichkeit" ist jetzt zwar nicht das Thema, aber da ist Deine Aussage (ausnahmsweise) richtig. Und das ist ja das Besondere am allgemein verbindlichen Tarifvertrag: dass es hier nicht darauf ankommt, ob ein Arbeitgeber im vertragschließenden Verband oder ein Arbeitnehmer in der vertragschließenden Gewerkschaft ist!

Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der Betriebsrat gewerkschaftlich organisiert ist, was in der Metall und Elektrobranche besonders häufig der Fall ist.

Wenn wenn das in der Metall- und Elektroindustrie verbreitet so ist, ändert das überhaupt nichts daran, dass Betriebsrat und Gewerkschaften völlig unabhängig voneinander sind; eine Gewerkschaft kommt nur dann betriebsverfassungsrechtlich ins Spiel, wenn es im Betrieb mindestens einen organisierten Arbeitnehmer gibt.

Solltest du ein Gegenbeispiel kennen, wäre ich zwecks Erkenntnisgewinn froh, wenn du eine Quelle hättest.

Es sollte Dir nicht schwerfallen, innerhalb kurzer zeit ungezählte Seiten zu diesem Thema zu finden, die Deine - selbstverständlich falschen - Auffassungen widerlegen.

Trotzdem hier nur ein ganz einfaches, prägnantes Zitat:

Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.

(Quelle: https://www.finanztip.de/tarifvertrag/ )

oder die Gewerkschaften selbst:

Viele Leistungen, die Arbeitnehmer beanspruchen können, haben ihre Grundlage in Tarifverträgen. Sie stehen nach dem Gesetz nur Gewerkschaftsmitgliedern zu. Dennoch ist es im Arbeitsleben üblich geworden, dass alle Arbeitnehmer - auch die, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind - in den Genuss tariflicher Leistungen kommen.

(Quelle: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/themen/beitrag/ansicht/lohn/leistungen-nur-fuer-gewerkschaftsmitglieder/details/anzeige/ )

Und wie gesagt: Alles andere - Deine gegenteilige Behauptung - würde überhaupt keinen Sinn machen!

Ich hoffe, das reicht an Argumentation.

Die IG Metall kämpft ledigich für die Arbeitnehmer.

Dein Gehalt bezahlt dein Arbeitgeber und niocht die IG Metall.

Allerdings, wenn es mal in deinem Betrieb zu einem Arbeitsstreik kommen sollte, wirst du dann als Streikbrecher abgestempelt, da du dann arbeiten musst.

Denn wenn nicht, bekommst du keinen Lohn und die Streikenden Mitglieder bekommen dann das Geld von der IG Metall.

salamander66 
Beitragsersteller
 18.07.2019, 18:59

Warum?

Muhtant  18.07.2019, 18:54

Selten soviel unqualifizierten Blödsinn in einem Post wie diesem gelesen.

Familiengerd  18.07.2019, 19:08
@Muhtant

Und was genau soll hier "unqualifizierter Blödsinn" sein?

Was soll "unqualifizierter Blödsinn" überhaupt sein? Gibt es etwa auch einen "qualifizierten Blödsinn"?

Familiengerd  18.07.2019, 19:56
@Kuestenflieger

Ist ja interessant. Dein "ja !" ist auch eine absolut nachvollziehbare, unwiderlegbare Begründung!

Bei uns in der Firma ist das so gewesen,dass nach Tarifabschlüssen auch diejenigen das höher Gehalt/Lohn bekamen, die kein Gewerkschaftsmitglied gewesen sind.

Hii u danke an alle

Ja das ist die Frage. Ob mein Gehalt u. Urlaub gleich bleibt oder ob es dann weniger wird.

Streiken werden wir nicht soviel dazu, ging eher ums Geld u. Urlaub.

Familiengerd  18.07.2019, 19:16

Wenn Du einen Arbeitsvertrg mit Vrweis auf den anzuwendenden Tarifvertrag hast, dann gelten die tarifvertraglichen Bedingungen für Dich auch dann, wenn Du aus der Gewerkschaft austritst.

Einen solchen Austritt hier würde ich allerdings als sehr unsolidarisch und als Trittbrettfahrerei bezeichnen!