Ist das Betrug (Amazon)?
Ich habe auf Amazon mehrere Accounts gemacht und konnte auch somit 30tage kostenlos Prime machen, mein Kollege sagt er sei Betrug, stimmt das ? Ich habe alle Daten gleich außer die E-Mail habe ich mehrere. ( Adresse,Name alles gleich)
7 Antworten
Fällt m.E. unter §263 (1) STGB Betrugs und zwar eindeutig.
Ob Amazon aber so etwas einleitet, halte ich für unwahrscheinlich, wenn du nicht viel bestellt hast.
Darunter kann und wird Amazon dein Konto kündigen und deine Adresse auf eine Blacklist setzen, damit du nicht mehr bestellen kannst. Machen sie i.d.R auch.
Und wieso ? Amazon erlaubt bis zu 10 Konten zu haben also erzähl kein Unsinn.
Amazon erlaubt es aber keine gleichen Konten. Ein rechtswidrigen Vermögensvorteil ist hier gegeben.
Auf Amazon darf man 10 Konten haben
Es ist kein Betrug i.S. des § 263 StGB, da fehlende Irrtumserregung. § 265a StGB, Leistungserschleichung, könnte zutreffen, wenn eine Automatenleistung (Streaming) abgefragt wurde.
weil er sich die 5 objektiven Tatbestände des Betruges § 263 StGB anschaut; ist eines der schwierigsten Delikte Täuschung-Irrtumserregung- deswegen Vermögensverfügung-Vermögensschaden -rechtswidrig; hier keine Vermögensverfügung kein direkter Schaden
Ja wenn es raus kommt kannst du glaub ich wegen betruges oder wegen untschleichung von dienstleistungen belangt werden
nein . ist kein Betrug gem § 263 StGB, denn es fehlt an der unmittelbaren Vermögensverfügung verursacht durch das Täuschen und Erregen eines Irrtums. Also bitte mehr informieren wenn man kp hat
Warum stellst Du Witzbold dann überhaupt diese Frage wenn Du so schlau bist und die Antwort schon kennst?
Kompletter Schwachsinn, les den Paragraphen mal durch.
Weil ich die Antwort erst nach der Frage erfahren habe du wirzvogel
*hust* les selber mal den Paragraph durch
Ohne in den einschlägigen Kommentaren zu wälzen:
Es ist kein Betrug i.S. des § 263 StGB, da fehlende Irrtumserregung. § 265a StGB, Leistungserschleichung, könnte zutreffen, wenn eine Automatenleistung (Streaming) abgefragt wurde.
Um eine halbwegs seriöse Antwort geben zu können, fehlen einfach die Fakten (wie z.B. welcher rechtswidrige Vermögensvorteil wurde erlangt).
nein . ist kein Betrug gem § 263 StGB, denn es fehlt an der unmittelbaren Vermögensverfügung verursacht durch das Täuschen und Erregen eines Irrtums
A. ist ein großer Konzern und wird sicher die Mittel(Sanktionen) gegen dich finden. Du bist sicher nicht der Einzige mit dieser Idee.
Wieso ist pfischer der anderen Meinung ?