Ist das Betrug (Amazon)?

7 Antworten

Fällt m.E. unter §263 (1) STGB Betrugs und zwar eindeutig.

Ob Amazon aber so etwas einleitet, halte ich für unwahrscheinlich, wenn du nicht viel bestellt hast.

Darunter kann und wird Amazon dein Konto kündigen und deine Adresse auf eine Blacklist setzen, damit du nicht mehr bestellen kannst. Machen sie i.d.R auch.

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 07:27

Wieso ist pfischer der anderen Meinung ?

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 07:31
@Natee577

Und wieso ? Amazon erlaubt bis zu 10 Konten zu haben also erzähl kein Unsinn.

SharonMarsh  25.11.2019, 07:51
@Natee577

Amazon erlaubt es aber keine gleichen Konten. Ein rechtswidrigen Vermögensvorteil ist hier gegeben.

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 09:05
@SharonMarsh

Auf Amazon darf man 10 Konten haben

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 09:15
@SharonMarsh

Es ist kein Betrug i.S. des § 263 StGB, da fehlende Irrtumserregung. § 265a StGB, Leistungserschleichung, könnte zutreffen, wenn eine Automatenleistung (Streaming) abgefragt wurde.

pfischer8502  26.11.2019, 06:42
@Natee577

weil er sich die 5 objektiven Tatbestände des Betruges § 263 StGB anschaut; ist eines der schwierigsten Delikte Täuschung-Irrtumserregung- deswegen Vermögensverfügung-Vermögensschaden -rechtswidrig; hier keine Vermögensverfügung kein direkter Schaden

Ja wenn es raus kommt kannst du glaub ich wegen betruges oder wegen untschleichung von dienstleistungen belangt werden

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 07:30

nein . ist kein Betrug gem § 263 StGB, denn es fehlt an der unmittelbaren Vermögensverfügung verursacht durch das Täuschen und Erregen eines Irrtums. Also bitte mehr informieren wenn man kp hat

Artus01  25.11.2019, 07:33
@Natee577

Warum stellst Du Witzbold dann überhaupt diese Frage wenn Du so schlau bist und die Antwort schon kennst?

SharonMarsh  25.11.2019, 08:00
@Natee577

Kompletter Schwachsinn, les den Paragraphen mal durch.

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 09:15
@Artus01

Weil ich die Antwort erst nach der Frage erfahren habe du wirzvogel

Natee577 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 10:31
@SharonMarsh

*hust* les selber mal den Paragraph durch

Ohne in den einschlägigen Kommentaren zu wälzen:

Es ist kein Betrug i.S. des § 263 StGB, da fehlende Irrtumserregung. § 265a StGB, Leistungserschleichung, könnte zutreffen, wenn eine Automatenleistung (Streaming) abgefragt wurde.

Um eine halbwegs seriöse Antwort geben zu können, fehlen einfach die Fakten (wie z.B. welcher rechtswidrige Vermögensvorteil wurde erlangt).

nein . ist kein Betrug gem § 263 StGB, denn es fehlt an der unmittelbaren Vermögensverfügung verursacht durch das Täuschen und Erregen eines Irrtums

A. ist ein großer Konzern und wird sicher die Mittel(Sanktionen) gegen dich finden. Du bist sicher nicht der Einzige mit dieser Idee.