Meine Frage ist folgende: Falsch in den Kreisverkehr, welche Strafe?

3 Antworten

Wenn es so war wie beschrieben, wird nur eine Verwarnung von 25 Euro mit folgendem Inhalt auf dich zukommen:

Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 215 vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat

Punkte oder Fahrverbot gibt es dafür nicht. Zeichen 215 ist übrigens das blaue Schild mit den drei weißen Pfeilen am Kreisverkehr. Ein Strafverfahren wird vermutlich nicht eröffnet werden, denn andere zu erschrecken ist nicht strafbar.

steffamv 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 22:04

Bekannte haben mir gesagt, dass vermutlich Paragraph 315 c zur Wirkung kommt, da es eine 'Gefährung des Straßenverkehrs' war. Muss man dann mit Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechnen?

Vielen Dank!

adk710  23.12.2015, 22:47
@steffamv

Ich halte ein Strafverfahren wegen § 315c StGB für unwahrscheinlich. Bist du denn absichtlich in die falsche Richtung gefahren und wie meinst du das mit "überholt"? Ich tue mich schon mit dem Finden einer passenden Tatbestandsalternative schwer, allenfalls könnte Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d etwas hergeben:

Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Warst du zu schnell unterwegs, womöglich auch vorsätzlich?

Möglicherweise haben deine Bekannten an die Geisterfahrer auf der Autobahn gedacht, das wäre in der Aufzählung Buchstabe f: "auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht". Die Variante greift hier aber nicht, weil du nicht auf der Autobahn warst.

Ich sehe im Moment keine Möglichkeit für eine Verurteilung nach § 315c StGB. Sollte es aber doch dazu kommen, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperre für deren Neuerteilung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren ziemlich sicher, siehe §§ 69, 69a StGB.

https://www.bussgeldkatalog.org/strassenbenutzung/

25€, kein Punkt

Außer du wurdest wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder Nötigung oder ähnlichem noch zusätzlich angezeigt

steffamv 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 21:35

Da ich es nicht weis, was derjenige gesagt hat der mich angezeigt hat, rechne ich mal mit dem schlimmsten. Wie wahrscheinlich ist dann ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug?

Nevermind1992  23.12.2015, 21:37
@steffamv

hängt vom richterlichen Urteil ab, dass dir hier keine Sau vorhersagen kann

Ich denke mal, dass man da Punkte bekommt, weil das sehr gefährlich werden kann.

adk710  23.12.2015, 22:01

Denkst du das nur, oder kennst du auch die Rechtsgrundlage? :-)

steffamv 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 21:23

Danke für die Antwort!

Muss mit zeitlich begrenzten Fahrverbot rechnen oder mit kompletten Führerscheinentzug inkl. mpu?