Ich möchte ein Buch neu Auflegen
Ich habe ein sehr schönes Buch in die Hände bekommen und habe es an einige Freunde empfohlen. Leider ist die letzte Auflage 1975 gedruckt worden und die noch zu erhaltenden Exemplare in einem entsprechenden Zustand. Deshalb, und weil die Nachfrage in meinem Bekanntenkreis steigt, würde ich gerne eine Neuauflage herausbringen. Ich finde nur niemanden der mir sagen kann wer die Druckrechte dazu aktuell besitzt. Das ändert aber nichts an meinem Wunsch, und ich würde gerne Wissen wie ich am besten vorgehen soll, um das Buch zu Drucken ohne die Copyrights zu verletzen.
6 Antworten
Zum Eigengebrauch darf man - wenn ich richtig informiert bin - jedes Buch auch eigenhändig kopieren. Aber eine Weitergabe ist nicht erlaubt!
Man dürfte aber Kopieren und anschließend das Original verschenken. So rein als Umkehrschluss. Ein Gesetzesverstoß sollte das nicht sein...
Übrigens ist eine reine unentgeltliche Weitergabe in einem geschlossenen Personenkreis keine Verletzung des Urheberschutzes. Universitäten stellen ihren Studenten so ganze Lehrbuchkapitel als Vollzitate zur Verfügung...
Eigentlich müsste das im Buch stehen (Verlagsangabe auf der Rückseite des Titelblatts i.A.). Sonst müsste das auch im Internet festzustellen sein oder in einer Stadtbibliothek. Wenn das dann bekannt ist, kann man mit dem Verlag das klären. Wichtig wäre auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung: Lohnt sich der Druck von z.B. 500 Ex. oder sollte vielleicht nur eine eprint-Ausgabe oder gar print-on-demand-Ausgabe erfolgen?
Da hast du wohl kaum eine Chance. Hast du dich an der Verlag gewendet, der es rausgebracht hat?
Vielen Dank an alle Antwortgeber erstmal! Also beim Verlag, der das Buch zuletzt verlegt hat, kann man weder den Titel noch den Autor noch die ISBN irgendwo zuordnen. Es ist dort völlig unbekannt.
Es gibt aber andere Lektüre von diesem Autor, und die Verleger weisen mich, auf eine Anfrage nach der Drucklizenz hin, auf den Verlag des besagten Buches hin. So ein schicken von Pontius zu Pilatus. Kann so eine Drucklizenz bei einem Verlag abhandenkommen?
Wenn der Autor seit 70 Jahren tot ist, dann ist der Urheberschutz abgelaufen und der Text wird Allgemeingut. in Australien und einigen anderen Ländern gelten 100 Jahre.
Wenn nicht, dann müsstest du das über die Deutsche Bibliothek herausfinden.
So jetzt bin ich etwas weitergekommen. Ein Verleger schrieb mir dass die Drucklizenzen nur von den Urhebern/Autoren vergeben werden, und normalerweise nicht verkauft werden. Folglich muss ich nach den Nachkommen suchen und dort nach einer Drucklizenz fragen, die ist nicht übertragbar und kann nur vom Urheber erteilt werden. Na ja, Internet ist ne feine Sache, zum Informationen austauschen usw.
Ps. Die Hilfreichste Antwort hat mir der Verleger geschrieben, deshalb muss ich trotzdem die Punkte vergeben. Jede hier gegebene Antwort war hilfreich, und deshalb fällt die Wahl nicht leicht, aber hey, es kann eben nur Einen geben.