Fremde Buch-PDF drucken/binden lassen.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

nein. das geht nicht, abgesehen von den hohen kosten, besteht das copyright fort, auch wenn das buch nicht mehr aufgelegt wird.

Gerton 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 00:11

Ich dürfte demnach also nicht zum Copyshop gehen und mir das privat binden lassen? Nichtmal wenn ich es selbst drucke und der Copyshop mit dem drucken rein gar nichts zu tun hätte?

Gerton 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 00:38
@Gerton

Da hatte ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt. Nach neuerlichen lesen meiner Frage stelle ich fest das man nicht feststellt was ich meinte aber der Kommentar triffts ganz gut.

Ich hab das Buch als PDF und will es für mich zum privatgebrauch drucken und Binden lassen ... wenn sich da der Copyshop nicht strafbar macht oder ich mich selbst.

oliberlin  08.03.2012, 12:51
@Gerton

Hm, OK, das ist dann echt ne interessante Frage. Ist es ein offizielles E-Book oder ein offiziell von Herausgeber erstelltes PDF, welches Du legal erworben hast? Wenn ja schätze ich einfach mal, dass dem dann auch nichts entgegen stehen dürfte, wenn Du es für Deinen eigenen Gebrauch einmalig ausdrucken würdest. Und da das Binden eines ausgedruckten Werkes kein Urheberrecht verletzt sollte das auch kein Problem sein.

Was Du natürlich nicht machen darfst ist, bei der Gelegenheit auch gleich ein paar Exemplare für die Kumpels anzufertigen. Mit dem legalen Erwerb von so einem E-Book (auch wenn man es ggf. kostenfrei heruntergeladen hat) hat man noch kein Vervielfältigungsrecht erworben sondern nur das Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch.

Terezza  04.05.2012, 18:08
@oliberlin

Danke für den Stern, den ich mir gerne mit oliberlin teile - obwohl wir ja beide nicht wirklich hilfreich sein konnten.

Ein Werk (wie z.B. ein Buch) ist bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors urheberrechtlich geschützt. Wohlgemerkt, 70 Jahre nach dem Tod des Autors, nicht 70 Jahre nach dem Erscheinen! Dabei endet der Schutz mit dem Ende des 70. Jahres nach dem Tod, um also heute ein fremdes Buch neu auflegen zu dürfen ohne irgendwelche Rechte zu beachten müsste der Autor im Jahr 1941 oder früher gestorben sein - wäre er heute vor 70 Jahren (also am 7. März 1942) gestorben würde der urheberrechtliche Schutz trotzdem erst am 1. Januar 2013 enden.