Darf ich meine Zahlungsausgänge auf meinen Kontoauszüge schwärzen für das Amt?
Also ich geh Vollzeit arbeiten, aber meine Freundin nicht, wir haben zusammen 2 Kinder und sie kriegt somit noch unterstützend Hartz 4. Das Amt will alle 3 Monate meine Kontoauszüge für die Zeit und meine Lohnabrechnungen haben, darf ich alle Zahlungsausgänge schwärzen?
6 Antworten
Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben hat dem Jobcenter rein gar nichts anzugehen und dürften geschwärzt sind. Würde es aber auch so machen, dass diese Posten erkennbar als Abgänge sind. Bei Einnahmen ist es natürlich schon komplizierter.
Was aber überhaupt nicht geht, dass du alle 3 Monate deine Kontoauszüge vorlegen musst. Evtl. hast du es auch falsch verstanden und sie meinten die Auszüge der letzten 3 Monate. Die Gehaltsabrechnung musst du aber vorlegen.
Ich würde den Antrag nicht bearbeiten, wenn nicht alle Daten offen liegen !
Du/ bzw Partnerin willst ja Geld von mir (jetzt mal stellvertretend für die Steuerzahler der Republik) .. warum soll man da akzeptieren, dass irgendwas verschleiert oder nicht offen gelegt wird ?
ok. es geht primär um Einkommen .. Ausgaben nicht angeben, kann ja nur nachteilig sein, wenn berechnet wird, was vom Einkommen übrig bleibt und ggfs für Unterhalt der Kinder und die Bedarfsgemeinschaft übrig bleibt.
Weil es den Staat nichts angeht, wofür ein Leistungsempfänger seine Regelleistung verwendet. Diese steht ihm zur freien Verfügung.
Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt obliegt es der Staatsanwaltschaft hier tätig zu werden, nicht des Jobcenters.
Relevant sind also nur Ausgaben, die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind und daher nach §§ 11, 11a, 11b gegen das Einkommen gerechnet werden können.
Wenn der Leistungsberechtigte die nicht angibt, ist das sein Problem
Und wenn du als Sachbearbeiter mit der eingänglichen Begründung einen Antrag nicht bearbeitest, droht dir spätestens bei einer Untätigkeitsklage ein böser Einlauf durch den Richter.
Ja, nur die Zahlungseingänge darfst du nicht schwärzen. Aber was du ausgibst, geht die nichts an. Die Geldbeträge solltest du aber offen lassen, nur den Verwendungszweck kannst du schwärzen.
Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft ... Du und die Kinder bekommen damit auch Alg2 ....
selbstverständlich kannst Du Ausgaben schwärzen - Einnahmen aber nicht ...
Ausgänge darfst du unkenntlich machen, Eingänge jedoch nicht.