Ich habe 3 Monate meine Handyrechnung nicht bezahlt und vor 6 Tagen alles auf einmal , bin ich jetzt in der Schufa ( falls ja für wie lange )?

5 Antworten

Erst kommt die Rechnung, dann die Zahlungserinnerung und dann die Mahnung. In der Regel Mahnung 1 und Mahnung 2. Da bist Du noch nicht negativ in der Schufa gelistet. Eng wird es erst, wenn ein Inkasso-Unternehmen ins Spiel kommt und Du nicht bezahlst.

Gelistet bist Du in der Schufa allerdings fast immer. Es gibt ja auch positive Schufa-Einträge wie zum Beispiel: "Kredit aufgenommen, zurückbezahlt" oder so etwas einfaches wie "Konto errichtet".

Das hängt davon ab was in den Mahnungen stand 

Wann darf ein negativer SCHUFA-Eintrag erfolgen? - Decker Böse Rechtsanwälte

Wann darf überhaupt ein negativer Schufa-Eintrag erfolgen und wann nicht? Einige Unternehmen (insbesondere Inkassounternehmen und Mobilfunkanbieter) haben in der Vergangenheit ungerechtfertig in Mahnungen mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht. Nachfolgend erkläre ich Ihnen, wann ein negativer Eintrag an die Schufa übermittelt werden darf und eben nicht.

Ein negativer Schufa-Eintrag darf jedenfalls nicht schon dann erfolgen, wenn Sie Ihre Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt haben und auch nicht, wenn Sie auf die erste Mahnung hin nicht gezahlt haben!

Ein Schufa-Eintrag darf grundsätzlich erfolgen, wenn eine der folgenden Fälle vollständig gegeben ist:

Fall1: Bei Nichtzahlung von Forderungen:

Wenn Sie eine fällige Forderung nicht bezahlt haben, darf nur dann ein Schufa-Eintrag erfolgen, wenn alle der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

die Forderung muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein undzwischen den beiden Mahnungen müssen mindestens vier Wochen liegen und Ihnen in einer der Mahnungen der negative Schufa-Eintrag angedroht wurde und Sie die Forderung nicht bestritten haben.

Es darf also KEIN Schufa-Eintrag erfolgen, wenn nur eine der Vorausetzungen nicht erfüllt ist. Wenn Sie also die Forderung (z.B. die Mobilfunkrechnung) bestritten haben, das heißt, Sie haben dem Anspruchssteller (z.B. dem Mobilfunkunternehmen) mitgeteilt, dass die Rechnung zu hoch ist oder anderweitig nicht gerechtfertigt ist, darf KEINE Eintragung bei der Schufa erfolgen.

Ebenso darf KEIN Schufa-Eintrag erfolgen, wenn Sie nicht mindestens 2 Mahnungen erhalten haben, oder die Mahnungen nicht mindestens in einem Abstand von vier Wochen erfolgt sind, oder in den Mahnungen nicht auf die Möglichkeit einer Schufa-Eintragung hingewiesen wurde.

Sollte ein Unternehmen zu Ihren Lasten die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht eingehalten haben, raten wir umgehend einen Anwalt zu konsultieren

Das kann ich dir nicht sagen aber du kannst bei deiner Bank einen Termin machen und für ca 13 Euro deinen Schufabescheid bekommen. Ich weiß nicht wie die jeweiligen Banken das machen aber bei der Postbank konnte ich das machen. 

Hallo,
Ich hatte den Magenta One Vertrag bei der Telekom. Dort soll ja angeblich Festnetz und Mobil eins sein....
Nach einem Kontowechsel habe ich eine Einzugsermächtigung erteilt und dachte....Alles ok.

Denkste...

Die Abrechnung ist immer noch getrennt.
Hab das auch erst gemerkt als mein Festnetz nicht mehr funktionierte.

Bin beruflich oft monatelang im Ausland und check auch nicht jede Email....

Hab das dann bezahlt und alles war wieder ok

2 Jahre...

EmiLyy24 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 19:38

Wenn man 3 Monate nicht bezahlt kommt man direkt in die Schufa ja ??

CapAndMore  21.06.2017, 19:39
@EmiLyy24

schon ein Zahlungsverzug reicht...

PeterP58  21.06.2017, 19:46
@CapAndMore

Quell-Angabe, bitte! Bin da nämlich anderer Meinung.

CapAndMore  21.06.2017, 19:47
@PeterP58

Der Vertag ist die Quelle, dort steht wie der Umgang mit der Schufa geregelt ist....