Ich darf in der Pause das Schulgelände nicht verlassen warum (ü18)?

Nadelwald75  15.10.2021, 18:52

Was genau würde passieren, wenn du das Grundstück doch verlässt?

passi4711 
Beitragsersteller
 23.11.2021, 23:55

Die Antwort kommt spät aber grundsätzlich dürfen wir nicht verlassen der Lehrer schickt uns wieder auf den Hof aber wenn dann gibt es einen Verweis und betrieb Benachrichtigung

5 Antworten

Du darfst das Schulgelände verlassen, musst dir aber darüber im Klaren sein, dass du dabei nicht dem Schutz, der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegst

passi4711 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 14:00

die Schulzeit gilt als Arbeitszeit also sollte ich über die Arbeit versichert sein wenn was passiert wenn ich aber das Gelände verlasse sollte doch meine normale Versicherung übernehmen bin mit dem Thema Versicherungen leider nicht so vertraut

DerHans  19.10.2021, 14:02
@passi4711

Auch wenn du aus deinem Betrieb gehst, um Brötchen zu kaufen, bist du auf diesem weg nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Das ist bei der Schulversicherung genau das gleiche.

Deine "normale" Versicherung zahlt keine bleibenden Unfallschäden. Dass die Krankenkasse einspringt, ist etwas ganz anderes.

In der Schule gilt die Hausordnung der Schule. Für ALLE Schüler.

Und je weniger du rauchst, desto später bekommst du Lungenkrebs.

Ganz einfach:

  1. Es steht in der Schulordnung
  2. Du hast unterschrieben, dass du mit der Schulordnung einverstanden bist.

(In der Praxis würde ich vermuten, dass ein Lehrer, mit dem man freundlich spricht, ein Auge zudrückt wenn man's nicht übertreibt)

passi4711 
Beitragsersteller
 19.10.2021, 13:58

Ja könnte man meinen das da mal ein Auge zugedrückt wird ist aber nicht so danke für deine antwort

Das liegt an der Versicherung. Während deiner Schulzeit läuft jeglicher Unfallschutz und eben Versicherungen über die Schule. Die Schule kann genau diese Sicherheit aber nur auf dem eigenen Gelände Gewehren.

Natürlich hast Du das Recht, das Schulgelände zu verlassen.

Aber sei Dir davor dessen bewusst, dass Du dann den Versicherungsschutz der Unfallkasse Deines Bundeslandes verloren hast.