Ich bin Schwanger, Maler und Lackiererin vom Beruf, wie lange darf ich arbeiten?
Hallo zusammen, es gibt dazu zwar schon viele fragen aber nichts ist zu meinem Beruf deswegen stelle ich eine neuen Frage. Meinen Beruf als Maler und Lackierein finde ich klasse und arbeite auch gerne. Letzte woche habe ich einen Test gemacht und diese woche soll ich zum FA um mich nochmal abzusichern bevor ich es meinem Arbeitgeber sage. Es gibt ja diesen Schwangerenschutz, weiß grad nicht wie ich es sonst nennen soll, in den bestimmte dinge stehen die man während der Schwangerschaft vermeiden soll. In meinem Beruf habe ich täglich mit vielern dieser ,,verbotenden sachen,, zutun. Wenn mein FA die SS bestätigt, muss ich dann sofort aufhören zu arbeiten oder darf ich weiter arbeiten natürlich ohne der SS zu schaden oder wird man dann Freigestellt?? Über Antworten wäre ich sehr Dankbar!!
11 Antworten
Darüber gibt §3 des Mutterschutzgesetzes Auskunft:
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
§4 (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden ...
Sag bei der Untersuchung, was du machst und der Gyn sagt dir, wie lange du noch arbeiten darfst. In bestimmten Fällen wird ein Arbeitsverbot ausgesprochen. Vielleicht kann dir dein AG für die Zeit der Schwangerschaft einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, damit du für ihn nicht total ausfällst. Der Tipp mit der Berufsgenossenschaft ist auch nicht schlecht, aber letztendlich entscheidet dein Gyn.
es gibt dann eine Freistellung...kann sogar der Arbeitgeber veranlassen. Oder du bekommst eine Freistellung vom Arzt!
Da du sowieso zum Facharzt gehst,erkläre dem deine berufliche Tätigkeit.Der Arzt wird dann entscheiden,ob er dir sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot ausspricht.
erkundige dich beim arzt! aber soweit ich weiß musst du deinen arbeitgeber zwar umgehend informieren, jedoch nicht unbedingt vor der 12 ssw, von daher kannst du die zeit ja nutzen erstmal in ruhe abzuchecken wie das jetzt aussieht mit den gefahren fürs baby!
Es gibt auch Tätigkeiten, wo es keiner ärztlichen Bescheinigung für ein Beschäftigungsverbot bedarf. Siehe § 4 MuschG.