Ich bin heute gegen eine Glastür gelaufen und habe oberhalb dem Auge eine schwere Platzwunde ,kann man sowas anzeigen und Schadensersatz vordern?

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Ja, kann man theoretisch schon. Es kann ein Verstoß gegen bestehende Verkehrssicherungspflichten vorliegen, welcher unter anderem einen Anspruch auf Schmerzensgeld gem. §§ 823 Abs.1, 253 Abs. 2 BGB begründen kann

(vgl. AG Düsseldorf · Urteil vom 7. Mai 2015 · Az. 50 C 9301/14)

Es ist also grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Alleine wirst Du das aber nicht hinbekommen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du einen Anwalt bemühen, er sollte wissen, wo man ansetzen muss.

Auf eigene Kosten würde ich aber an Deiner Stelle das Risiko nicht tragen.

Viel Erfolg und gute Besserung.


6 KenntlichmachungEntsprechende Anforderungen gemäß Punkt 5 (7) der Arbeitsstätten-Regel ASR A1.7 „Türen und Tore“:„Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können.“

Das gilt natürlich auch in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, nicht nur am Arbeitsplatz.

Sollte das nicht so gewesen sein, dann kannst Du es ja mal versuchen.......

Allerdings kann man Schadensersatz nicht fordern, darüber entscheidet ausschließlich ein Richter.



Schadensersatz vordern schon gar nicht, wenn überhaupt, dann Schadenersatz fordern - und auch das nicht. Oder hat die Glastüre Dich niedergerannt?

Warst Du so in Dein Handy vertieft?

Wenn du die Tür beschädigt hast, kann selbstverständlich von dir Schadensersatz gefordert werden.

Du dagegen wirst nichts bekommen können. Es ist ja deine sache wenn du irgendwo vor läufst.

Von wennwillsr du schadensersatz ? Der Tür?

Willst du die Tür anzeigen ?