ich bin geschieden. wird bei einer neuen eheschließung erwähnt, dass ich verheiratet war?

6 Antworten

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Wenn du deinen Geburtsnamen wieder angenommen hast, sieht man dir die frühere Ehe äußerlich nicht an. Nur in der Aufenthaltsbescheinigung, die du zur Eheanmeldung vorlegen musst, steht unter "Familienstand" geschieden. Es erfährt also nur derjenige, dem du diese Bescheinigung zeigst, und das ist der Standesbeamte. Wenn du ihn darauf hinweist, dass du an diesen früheren Lebensabschnitt nicht erinnert werden möchtest und -außer deinem neuen Ehepartner, den du schon ohnehin informiert hast- absolut niemand etwas davon erfahren soll, dann sage dies dem Standesbeamten, er wird deinen Wunsch in seiner Ansprache bei eurer Trauung bestimmt berücksichtigen und seine Rede völlig "neutral" gestalten.

sillygirl1234 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 09:09

danke, das beruhigt mich.

aetnastuermer  07.09.2013, 12:01
@sillygirl1234

Ich wünsche dir einen einfühlsamen und verständnisvollen Standesbeamten, dass deine Trauung reibungslos verläuft, ohne dass in deiner Vergangenheit herumgestöbert wird! Danke für den Stern!

Hallo ,

da musst Du Dir keine Sorgen machen !!! war bei mir nicht so und wird bei Dir , auch nicht so sein ! Nein eine vorherige Ehe , wird mit keiner Silbe erwähnt !

Also , mach Dir mal nicht so einen Kopf !

GLG und alles Liebe und Gute für die 2te Ehe . wünscht Dir , clipmaus :-))

sillygirl1234 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 09:08

danke, lieb von dir.

In allen Unterlagen steht ja dennoch "geschieden" - völlig ausblenden wirst du es nicht können.

Ob der Standesbeamte das bei der Trauung so sagt, glaub ich nicht - könnte man aber vorher mit ihm abklären.

Clipmaus  09.08.2013, 08:26

In welchen Unterlagen steht , dass man geschieden ist ???? Würde mich brennend interessieren ! Wäre nett , wenn Du mir antworten würdest !

Danke :-))

diewildeHilde  09.08.2013, 09:02
@Clipmaus

In allen Formularen, in denen der Familienstand angegeben werden muß. Entfällt natürlich bei neuer Ehe. Aber bis dahin.....

Du musst sogar nachweisen, dass du rechtskräftig geschieden bist, sonst klappt das mit der Anmeldung zur Hochzeit erst gar nicht. Und dazu musst du beim Standesamt, dass dich damals getraut hat, einen Auszug aus dem Eheregister beantragen.

sillygirl1234 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 09:07

hallo silverstring, das ist mir durchaus bewusst. ich möchte und kann das ja nicht verheimlichen. es geht mir nur darum, dass es nicht heisst "möchten sie die hier anwesende liselotte müller geschiedenene meyer zu ihrer frau nehmen." das wäre mir persönlich einfach unangenehm. habe eben gehört, dass es so sein soll und das hat mich verunsichert.

Silverstring  06.09.2013, 19:30
@sillygirl1234

Nee, das ist definitiv nicht so, da kann ich dich beruhigen.

Zumindest früher war es so, dass es beim Aufgebot erwähnt wird. Ansonsten aber nicht.

diewildeHilde  09.08.2013, 08:17

Das "Aufgebot" wurde schon vor etlichen Jahren abgeschafft....

diewildeHilde  09.08.2013, 09:01
@Clipmaus

Wurde 1998 abgeschafft. Seitdem gibt es nur noch die "Anmeldung zur Ehe".

blondie1705  09.08.2013, 14:30
@diewildeHilde

Dann eben bei der Anmeldung. Wie sich das nennt, spielt doch keine Rolle.

diewildeHilde  09.08.2013, 15:13
@blondie1705

Doch, spielt ne Rolle. Das Aufgebot wurde veröffentlicht. Die Anmeldung ist lediglich mehr oder weniger eine Terminabsprache. Sind zwei grundverschiedene Dinge. Der Standesbeamte kennt natürlich den Familienstand "geschieden", geht ja aus den Personenstandsdaten hervor.