ich bin geschieden. wird bei einer neuen eheschließung erwähnt, dass ich verheiratet war?
ich trage seit der scheidung wieder meinen mädchennamen und möchte dieses traurige kapitel meines lebens am liebsten ausblenden. wird bei einer neuen eheschließung erwähnt, dass bereits verheiratet war, sprich werde ich als "lieschen müller geschiedene schmidt" benannt? und wenn ja, kann man das umgehen? mein neuer partner weiß, dass ich verheiratet war und das ist nicht das problem aber ich möchte nicht mehr daran erinnert werden. danke für eure antworten.
6 Antworten
Wenn du deinen Geburtsnamen wieder angenommen hast, sieht man dir die frühere Ehe äußerlich nicht an. Nur in der Aufenthaltsbescheinigung, die du zur Eheanmeldung vorlegen musst, steht unter "Familienstand" geschieden. Es erfährt also nur derjenige, dem du diese Bescheinigung zeigst, und das ist der Standesbeamte. Wenn du ihn darauf hinweist, dass du an diesen früheren Lebensabschnitt nicht erinnert werden möchtest und -außer deinem neuen Ehepartner, den du schon ohnehin informiert hast- absolut niemand etwas davon erfahren soll, dann sage dies dem Standesbeamten, er wird deinen Wunsch in seiner Ansprache bei eurer Trauung bestimmt berücksichtigen und seine Rede völlig "neutral" gestalten.
Ich wünsche dir einen einfühlsamen und verständnisvollen Standesbeamten, dass deine Trauung reibungslos verläuft, ohne dass in deiner Vergangenheit herumgestöbert wird! Danke für den Stern!
Hallo ,
da musst Du Dir keine Sorgen machen !!! war bei mir nicht so und wird bei Dir , auch nicht so sein ! Nein eine vorherige Ehe , wird mit keiner Silbe erwähnt !
Also , mach Dir mal nicht so einen Kopf !
GLG und alles Liebe und Gute für die 2te Ehe . wünscht Dir , clipmaus :-))
danke, lieb von dir.
In allen Unterlagen steht ja dennoch "geschieden" - völlig ausblenden wirst du es nicht können.
Ob der Standesbeamte das bei der Trauung so sagt, glaub ich nicht - könnte man aber vorher mit ihm abklären.
In welchen Unterlagen steht , dass man geschieden ist ???? Würde mich brennend interessieren ! Wäre nett , wenn Du mir antworten würdest !
Danke :-))
In allen Formularen, in denen der Familienstand angegeben werden muß. Entfällt natürlich bei neuer Ehe. Aber bis dahin.....
Du musst sogar nachweisen, dass du rechtskräftig geschieden bist, sonst klappt das mit der Anmeldung zur Hochzeit erst gar nicht. Und dazu musst du beim Standesamt, dass dich damals getraut hat, einen Auszug aus dem Eheregister beantragen.
hallo silverstring, das ist mir durchaus bewusst. ich möchte und kann das ja nicht verheimlichen. es geht mir nur darum, dass es nicht heisst "möchten sie die hier anwesende liselotte müller geschiedenene meyer zu ihrer frau nehmen." das wäre mir persönlich einfach unangenehm. habe eben gehört, dass es so sein soll und das hat mich verunsichert.
Nee, das ist definitiv nicht so, da kann ich dich beruhigen.
Zumindest früher war es so, dass es beim Aufgebot erwähnt wird. Ansonsten aber nicht.
Das "Aufgebot" wurde schon vor etlichen Jahren abgeschafft....
Seit wann denn das ?
Wurde 1998 abgeschafft. Seitdem gibt es nur noch die "Anmeldung zur Ehe".
Dann eben bei der Anmeldung. Wie sich das nennt, spielt doch keine Rolle.
Doch, spielt ne Rolle. Das Aufgebot wurde veröffentlicht. Die Anmeldung ist lediglich mehr oder weniger eine Terminabsprache. Sind zwei grundverschiedene Dinge. Der Standesbeamte kennt natürlich den Familienstand "geschieden", geht ja aus den Personenstandsdaten hervor.
danke, das beruhigt mich.