Ich bin geblitzt worden und habe mich im Internet mich an eine Seite gewandt:"geblitzt.de" . Habe ich da Aussicht auf Erfolg und muß ich die Kosten tragen?
Am 2. Dezember bin ich gebltzt worden . Ich bin innerhalb geschllossener Ortschaften, wo nur 30 km erlaubt sind , 33 km zu schnell gefahren. Die Situation: Erst ein Ortsschild mit Namen des Ortes (da darf man ja 50 fahren), dann 80 m weiter ein 30 km Schild und wiederum 80 m weiter der Blitzer. Ich habe im Internet auf eine Seite: "geblitzt.de" geklickt.. Das scheint eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei zu sein: "Schumacher & Partner" Ich habe denen die Vollmacht erteilt. Die fragten mich auch ob ich in einer Rechtschutzversicherung sei, hatte bekanntgeben "nein" . Erst seit dem 12. Januar bin ich in einer Rechtschutzversicherung. Ich weiß, dass sie dafür nicht einspringt, denn der Fall ereignete sich am 2. Dezember. Jetzt die Frage, muß ich die Kosten für die Rechtsanwaltskanzlei tragen? Und noch etwas: das Regierungspräsidium in Kassel will von mir insgesamt 188,50 € haben inklusive der Gebühr und Auslagen.
5 Antworten
Die Strafe wirst Du zahlen müssen, den Anwalt auch, erreichen wird der Anwalt in dem Fall wohl kaum etwas ausser zu kontrollieren ob alles richtig läuft. Wenn alles klar und eindeutig ist brauchst Du den Anwalt erst wenn es um ein Fahrverbot und dessen Abwendung geht. Du hättest wahrscheinlich besser daran getan, wenn Du das Bußgeld samt Punkte verkauft hättest, auch das ist im Internet möglich und soweit mir bekannt ist, ist das sogar legal auch wenn es nicht in mein rechtsgefuhl passt.
Hallo,
ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und will ein paar Sachen klarstellen. Über Geblitzt.de kann man seine Bußgeldbescheide ohne eigenes Kostenrisiko prüfen lassen. Von unseren Anwälten wird in der Regel keine Rechnung an den Betroffenen gestellt. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, wird diese natürlich beansprucht. Jegliche Selbstbeteiligung trägt hingegen die Coduka, als Prozessfinanzierer. Wenn keine RSV vorhanden ist, trägt ebenfalls die Coduka die Kosten, als Prozessfinanzierer. Wie das funktioniert, kann man hier nochmal nachlesen: https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
Du hast die Anwaltskanzlei beauftragt für dich tätig zu werden. Wenn sie also etwas machen in deinem Auftrag musst du diese Kosten natürlich tragen
Günstiger wirst du wahrscheinlich weg kommen, wenn du einfach das Bußgeld bezahlst
Hallo,
ich bin Redakteur bei Geblitzt.de und muss mitteilen, dass was Sie sagen nicht stimmt. Über Geblitzt.de kann man seine Bußgeldbescheide ohne eigenes Kostenrisiko prüfen lassen. Von unseren Anwälten wird in der Regel keine Rechnung an den Betroffenen gestellt. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, wird diese natürlich beansprucht. Jegliche Selbstbeteiligung trägt hingegen die Coduka, als Prozessfinanzierer. Wenn keine RSV vorhanden ist, trägt ebenfalls die Coduka die Kosten, als Prozessfinanzierer. Wie das funktioniert, kann man hier nochmal nachlesen: https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
Hallo, viel einfacher ist es uns doch direkt zu fragen. Auch ohne eine Versicherung prüfen unsere Anwälte, völlig kostenlos für Sie, ob das Bußgeldverfahren Bestand haben kann oder nicht. Eine Versicherung erlaubt uns lediglich, auch Gutachten anzufertigen oder bei Bedarf einen gerichtlichen vergleich anbieten zu können.
>Jetzt die Frage, muß ich die Kosten für die Rechtsanwaltskanzlei tragen?<
Wer denn sonst? Du hast ihnen Vollmacht erteilt....
Wer bestellt,zahlt.
und die 188,50 € Gebühren sind auch nicht alles,da wird noch einiges mehr kommen.
- zuzüglich
- 2 Punkte,
- Bußgeld
- 160 €
- Fahrverbot
- 1 Monat
Du bist aber doch tatsächlich zu schnell gefahren. Daher ist die Strafe korrekt. Was soll da noch der Anwalt?
Hallo,
den Bußgeldstellen unterlaufen nun mal auch Fehler. Somit sind viele Bußgeldbescheide nicht korrekt. Und über Geblitzt.de kann man das - ohne eigenes Kostenrisiko - überprüfen lassen. Wie das funktioniert, kann man hier nochmal nachlesen: https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/