Ich bekomme Grundsicherung im Alter.Nun bekomme ich gerade meinen Rentenbescheid.Die Grundrente ist nun etwas mehr,muss ich für das Jahr 2021 die Hilfe erstatt?
Die Rente wird auch ab Januar 21 nachgezahlt muss ich alles dem Amt erstatten!?
3 Antworten
§ 82a SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
es kommt darauf an:
Du bekommst mehr Rente, die rechnet das Sozialamt an.
Gleichzeitig steht dir als Grundrenten-Berechtigte aber auch ein Freibetrag zu.
Wenn sich deine Rente also z.B. um 70 € erhöht hat, dir aber ein Freibetrag von 120,00 € zusteht, kriegst du vom Sozialamt sogar noch 50,00 € nachgezahlt ab für die Zeit ab Januar 2021
Der Freibetrag beträgt 100 € plus 30% der Brutto- Rente über 100 €. Der maximale Freibetrag ist der halbe Regelsatz der Stufe 1 (also aktuell 223,00 €)
also wenn deine neue Brutto- Rente z.B. 600 € ist, hast du einen Freibetrag von 100 € + 150,00 € (30% von 500,00) = 250,00 €, maximal 223,00 €
Danke, ich glaube das kommt in Frage,außerdem bin 50% Schwerbehindert da gibt es auch noch Zuschüsse.
Leider ja
Du musst dem Sozialamt ja den Rentennachweis schicken. Dann sehen die, dass du zu viel bekommen hast. Du wirst es aber nicht auf ein mal zurückzahlen müssen. Häufig reduzieren sie die zukünftigen Monatsbeiträge um den zu viel überwiesenen monatlichen Betrag bis der abgezahlt ist.
Eine unberechtigt höhere Grundsicherung ist kein Freibetrag. Zu viel gezahlte Beträge müssen immer zurück gezahlt werden, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist stattgefunden haben. Es geht ja nicht um einen Zuverdienst sondern um eine falsche Berechnung die seit Jahresbeginn genutzt wurde. Der FS kann es sicher versuchen aber m. E. muss er es zurück zahlen.
es ist aber gar keine unberechtigt zu hohe Grundsicherung, da der Gesetzgeber gleichzeitig eine höhere Rente durch die Grundrente und einen Freibetrag darauf festgelegt hat.
dadurch wird die Rente zwar höher, es wird aber weniger Rente bei der Grundsicherung angerechnet.
wir bearbeiten seit dieser Woche Unmengen solcher Fälle und von keinem musste bisher Grundsicherung zurückgefordert werden. Alle hatten Anspruch auf eine Nachzahlung der Grundsicherung.
So sieht es aus.
Ja, musst du.
stimmt so nicht unbedingt. es gibt hohe Freibeträge
§ 82a SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Habs mir gedacht,Danke
stimmt so nicht unbedingt. Meldung ans Sozialamt machen ja, aber es gibt hohe Freibeträge § 82a SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)