Ich bekomme demnächst Pflegestufe 1. Muss ich dann meine Kontonummer angeben? Oder die Konton. der Person die mich pflegt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Pflegestufe 1 wirst du sicherlich nicht bekommen, denn die gibt es nicht mehr.

Das nennt sich seit 1.1.2017 Pflegegrad.

Und woher weißt du, dass du einen Pflgegrad bekommen wirst?

Hast du schon einen Einstufungsantrabg bei der Pflegekasse gestellt?

Wenn ja, dann musstet du schon dort angeben wer dich pflegt und auch die Kontonummer, auf die das evtl. zuerhaltende Pflegegeld gezahlt werden soll, ist im Antrag schon anzugeben.

Deshalb ist deine Fragestellung etwas verwirrend und so nicht plausibel.

Und wenn du den Pflegegrad 1 bekommst, so wird KEIN Pflegegeld ausgezahlt.

Denn in Pflegegrad 1 stehen dem betroffenen sogenannte Erstattungsleistungen von mtl. 125€ nach § 45 a SGB XI zu, für die sogenannte zusätzliche Entlastungsleistungen eingekauft werden können.

Das Geld wird nicht in Bar ausgezahlt, sondern ist nur durch zugelassene Pflegeeinrichtiungen, die qualitätsgesicherte Zusatzleistungen anbieten abrufbar.

Unter diesen Zusatzleistungen versteht der Gesetzgeber: Betreuung und Hauswirtschaft.

Das bedeutet für dich: du kannst dir einen örtl. ambul. Pflegedienst aussuchen und diesen mit Betreuungsleistungen und oder Hauswirtschaft beauftragen. Bis zu 125€ mtl. erstattet die Pflegekasse diese Leistungen.

Der Pflegedienst stellt dir die erbrachten Leistungen in Rechung und du bezahlst diese.

Dann reichst du die Rechnung mit Einzahlbeleg bei der Pflegekasse zur Rückerstattung ein.

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu.

Ich würde anraten, das Pflegegeld auf dein Konto überweisen zu lassen.

Hast du eine private Pflegeperson, so musst du diese von diesem Pflegegeld entlohnen. Weitere Kosten werden nicht erstattet.

Du kannst aber auch einen ambul. Pflegedienst beauftragen die Pflege zu übernehmen. Dann ist das Pflegegeld auf Kombileistung umzustellen.

Du beauftragst auch hier den ambul. PD und kaufst dort leistungen ein.

Der PD rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Bleibt vom Betrag der Kombileistung noch was übrig, so wird dies prozentual auf das Pflegegeld umgerechnet und diesen prozentualen Restansteil bekommst du dann vom Pflegegeld ausgezahlt. Hast du mehr Leistungen eingekauft als dass der Pflegegrad hergibt, so hast du diesen Mehrbetrag privat zu bezahlen.

Ud hier einmal ein Link zu den Pflegegraden und den weiteren leistungen die einem eingestuften Pflegebedürftigen durch die Pflegekasse zustehen:

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/alle-leistungen-ab-2017-im-ueberblick/

Das kannst Du so oder so machen. Lass es lieber an Dich auszahlen, dann kannst Du das besser kontrollieren, ob die Leistung auch erbracht worden ist und entsprechend bezahlen. Z. B. einen Stundenlohn vereinbaren und entsprechend bezahlen.

Blacky214 
Beitragsersteller
 27.07.2017, 17:36

Vielen Dank :-)