Ich arbeite in der Gastronomie und werde nach umsatz bezahlt ich bekomme 9% von meinem umsatz ist das überhaupt erlaubt beim Mindestlohn?
3 Antworten
Du musst am Monatsende immer auf den Mindestlohn kommen. Wenn Du zum Beispiel 174 Stunden gearbeitet hast, dann muss Du mindestens 1479€ brutto bekommen, auch wenn Du laut Umsatz nur 1300€ bekommen würdest. Wenn Du laut Umsatz 1800€ bekommen sollst, muss der Betrag bezahlt werden. Bist Du unter den 1479€, ist der Betrag aus betrieblichen Mitteln auf 1479€ aufzustocken.
Bei Bezahlung nach Stückzahl oder Lohn nach Umsatz gilt: der Mindestlohn muss immer gewährleistet sein, unabhängig von Stückzahlen oder Umsatz.
d.h. Du musst immer 8,50 pro Stunde bekommen, bei mehr Umsatz eben mehr.
wenn Du im Monat z.B. 150 Stunden arbeitest,stehen Dir mindestens 1275 Euro zu(8,50 Euro mal die 150 Stunden), Diesen Betrag hast Du mindest zu erhalten, auch wenn Dein Umsatz weniger ergibt. Hast Du mehr Umsatz hast Du entsprechend mehr zu bekommen.
Wenn dein Umsatz so hoch ist, dass du letztendlich den Mindetslohn überschreitest, dann besteht kein Grund für Beschwerden.Aber trotzdem muss der Mindestlohn für die aufgewendete Zeit gewährleistet sein.
Es ist ja auch so das wenn ich meinen Lohn in diesem Monat nicht erreiche. Wird das minus im nächsten Monat draufgehen so das ich es heraus arbeiten muss
ist mein Chef nicht verpflichtet dafür zu sorgen das ich mein Lohn erreiche ??
Und was ist der Mindestlohn bei Umsatz Bezahlung wir arbeiten ja nicht nach Stunden ??
Auch bei einer Entlohnung über Umsatzbeteiligung musst Du mindestens den Mindestlohn von 8,50 €/Std erhalten - unabhängig davon, wie hoch Deine Umsatzbeteiligung ausfällt.
Also auch dann, wenn Deine Umsatzbeteiligung umgerechnet weniger als 8,50 €/Std ergibt, hast Du diesen Betrag aber auf jeden Fall zu erhalten!
Der Mindestlohn heißt nicht umsonst "Mindestlohn"!
Wenn als Minimum des Entgelts - unabhängig von der Umsatzbeteiligung - der Mindestlohn gezahlt wird, sollte man tatsächlich nichts einwenden, obwohl die Entlohnung in einem Arbeitsverhältnis alleine über eine Umsatzbeteiligung nach der Rechtsprechung sittenwidrig ist.
Wir Arbeiten ja garnicht nach Stunden nur Umsatz das heißt ob ich in 10 Stunden 1000€ umsetze oder in 3 Stunden das ist egal am Ende des Monats werden die Tage zusammen gerechnet und dann bekomme ich mein Geld