Messer im Koffer und erwischt?
Hallo und zwar hab ich mich gefragt was passieren würde wenn ich ein messer im Koffer mitnehmen würde (von Amerika nach Deutschland) und das messer in Deutschland nicht erlaubt ist (butterfly messer/Balisong)! Und die mich damit erwischen?! Denn auf den Besitz für butterfly Messern kann es eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe geben! Aber was passiert wenn sie das am zoll finden? Nehmen die das einfach nur weg oder was passiert da?
Danke für alle antworten!!
5 Antworten
Hör mal, was willst du nun wissen? Du hast die Frage bereits selbst beantwortet!
Die bemerken das auf jeden Fall. Dann machst du den Koffer auf und sie entfernen / entsorgen das Messer.
Und du bekommst einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Falls du ein bisschen rummaulst beim Zoll, kannst du bereits dort eine Nacht verbringen.
Kannst ja ausprobieren - das ist jedoch weder eine Mutprobe noch eine sinnvolle Handlung.
Das Messer wird einbehalten und ein Strafverfahren gegen dich eröffnet.
Das mögliche Strafmaß kennst du ja bereits...
wenn auf den Besitz 3 Jahre Bau steht
wird es wohl mit "Wegnehmen" allein nicht erledigt sein
was bringt dich zu der Annahme ?
glaubst du, wenn du das Messer gleicht testest sieht es ein Zöllner auch lockerer, du wirst nicht bestraft ?
Glauben tut man in der Kirche, die Realität sieht anders aus:
Wieso ist das anders beim Zoll?
Glauben die vielleicht Märchen wie: "Brauch ich zum Butter-aufs-Brot-streichen" oder ähnliche Ausreden?
Also so eine Naivität ist fast schon sträflich ...
Denn auf den Besitz für butterfly Messern kann es eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe geben!
welchen Teil davon hättest du gerne erklärt?
Weil du es nach deutschland einführen willst (du bist erst im besitz davon wenn du es hast) in dem moment hat es ja der zoll
Unsinn - ist das selbe, es steht im §1 WaffG unter Punkt 3:
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Und die passende Strafe zu Verstössen im §53 Abs. 3 WaffG:
3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
... entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 ... Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 ...einen dort genannten
Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt..
Böser Irrtum..
Es geht nicht um "Besitz". Lt WaffG ist jeder "Umgang" damit verboten.
Man gibts in Deutschland irre Gesetze, und vor allem noch die Strafen 3 Jahre für ein blödes Messer !!!!!!
So viel kriegen hier in Österreich oft nicht mal die Vergewaltiger oder Finanz Straftäter.
Ist aber ein unterschied ob du in der stadt/straße damit erwischt wirst, oder beim zoll
warum?
Da bekommst du eine Anzeige.
Ich glaub das ist aber anders beim zoll