Hundesteuer ohne Rechnung gleich mit Mahngebühren und Säumniszuschlag, Ist das Rechtens?
Nun ist es so das ich ja die Hundesteuer bezahlen will. Aber muß ich die Mahngebühren auch über nehmen. Es sind zumindest 8€ drauf . Kann ich als Harz4 Empfänger, Finanzielle Härte geltend machen?
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass du irgendwann, nachdem du deinen Hund angemeldet hast, einen Steuerbescheid über die Hundesteuer bekommen hast. Die Stadt bzw. Gemeinde muss dir daher keine Rechnung schicken, die Steuer wird automatisch fällig. Am einfachsten ist es, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, dann wird bei Fälligkeit abgebucht.
PS: Überweis einfach erst mal die Steuer ohne Mahgebühr. Wegen eines Kleinbetrags von 8 € wird normalerweise nichts unternommen.
Hundesteuer ohne Rechnung gleich mit Mahngebühren und Säumniszuschlag
Das gibt es nur, wenn du den Hund nicht angemeldet hattest oder nicht auf Mahnungen reagiert.
Kann ich als Harz4 Empfänger, Finanzielle Härte geltend machen?
Nein, denn die Hundesteuer ist eine so genannte Präventivsteuer, die die Zahl der Hunde in Grenzen halten soll. Obwohl ich selbst Hundehalter und Hundefreund bin: Es fehlt gerade noch, wenn sich die Zahl der Hunde auf Kosten der Allgemeinheit gerade bei denen vermehrt, die selbst nichts haben.
Auf dem Steuerbescheid steht drauf wann die Zahlung fällig ist und wenn Du im Zahlungsverzug bist, sind die Mahngebühren berechtigt und Du mußt zahlen, ganz egal ob Du Harzer bist oder nicht!
Wenn du die Hundesteuer fristgemäß bezahlst, gibt es keine Mahngebühr. So einfach ist es
Das Schild mit dem Hirnverbot kommt mal wieder passend.....
Du musst als Hartz IV Empfänger natürlich genau so pünktlich zahlen.
Wenn der Zahlungstermin feststeht, bedarf es dafür keine Mahnung