Hund im Kinder Spielplatz?
um circa 22 Uhr wenn der Spielplatz leer ist, gehe ich mit meinem Hund rein und lasse ich ihn ohne Leine rum spielen, er hat sehr viel spaß dabei und über den Zaun kann er nicht springen. Wie hoch ist die Geldstrafe wenn das die Polizei sieht? Soll ich es lieber lassen?
9 Antworten
Naja, das Doofe ist,wenn da mal Hundehäufchen liegen, denken alle, das war Deiner?
Ich war mit meiner Hündin früher auch öfter abends kurz auf dem Spielplatz,sie hat aber nie gepinkelt oder so, sie fand es einfach toll zu rutschen, durch den Tunnel zu sausen usw
Der Spielplatz war aber weiter weg von Häusern, so dass einen auch kaum wer bemerkte (unser Dorf-Motzer Herr B# hätte sonst wohl die Hölle losgelassen..der war speziell. Und solche Leute gibt's ja)
Findest du es nicht selber komisch, dass du Herrn B als Dorf-Motzer bezeichnest - und ihm den Schwarzen Peter zuschiebst - aber dein unverantwortliches Verhalten, einen Hund auf einem KINDER-Spielplatz spielen zu lassen - normal findest? Meinst du nicht, Herr B. wäre im Recht und du im Unrecht?
was ist da nicht zu verstehen ? ein KINDER-Spielplatz ist für Kinder und draussen steht ein Schild dass Hunde da verboten sind.
Es gibt unzählige Möglichkeiten wie man mit seinem Hund spielen kann. Bei uns gibt es ein kleines Waldstück das "naturbelassen" wird. Da fallen jede Menge Bäume um und liegen über dem Weg. Ein wunderbarer Agility-Parcour für die Hunde.
Auch Fahrradständer die etwas weiter auseinander stehen oder einfach so grosse Steine die oft zur "Zierde" irgendwo hingelegt wurden sind super - da kann der Hund schön Slalom laufen lernen.
Oder einfach ein paar Laternenpfähle/Säulen die er umrunden kann. Wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht ist das ein einziger Agility-Parcour :-) Voraussetzung ist natürlich dass der Hund nicht einfach abhaut sondern dass man ihn ohne Leine laufen lassen kann.
Wenn Du ein eingezäuntes Gelände brauchst - dann mach Hundesport mit ihm und geh in einen Verein/Hundeschule.
ABER NICHT AUF DEN KINDERSPIELPLATZ !!!!
Das Verbot von Hunden auf Spielplätzen leitet sich aus der Hundehaltersatzung ab.
Dort sind Hunde auf Spielplätzen explizit verboten. Da hilft es auch nicht sich auf fehlende Spielplatz Hinweisschilder zu berufen, da schon das bloße Vorhandensein von Spielplatzgeräten die Nutzung der Fläche als Spielplatz impliziert.
Das Verbot gründet sich auf die Erkenntnis, das Hunde Parasiten absondern, welche von Benutzern aufgenommen werden und das Hunde, auch bei bestem Charackter, immer noch animalischen Instinkten folgen und unberechenbar bleiben.
ich glaube, dass die Geldstrafe der Polizei sicher nicht hoch ist - aber der Austausch des gesamten Sandes auf dem Spielplatz dürfte sicher einen fünfstelligen Betrag kosten. Und den wird das Ordnungsamt dir in Rechnung stellen, damit die Kinder ohne Gesundheitsgefährdung spielen können.
Dazu reicht übrigens auch eine Privatanzeige eines Anwohners aus ...
Nein, das brauchen die gar nicht zu beweisen, wenn der Hund sich ordnungswidrig da aufgehalten hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass Hunde sich lösen .... und wenn der Hundehalter tatsächlich dort erwischt wird, reicht das völlig aus.
Das Bußgeld beträgt zwischen 25 und 50 Euro, aus meiner Sicht zu wenig.
Die Stadt kann aber den gesamten Sand auf dem Spielplatz auf Kosten des erwischten Hundehalters austauschen lassen - das wird dann schnell fünfstellig.
Dazu gilt es zu beweisen, dass der betreffende Hund dort wirklich gekotet hat, das würde kostspielige DNA-Tests erforderlich machen mit dem Risiko, dass die Stadt auf den Kosten sitzen bleibt, wenn vom entsprechenden Hund nichts gefunden wird. also reine Theorie.
Nein, das ist tatsächlich nicht so. Wenn der Halter von der Polizei dabei erwischt wird, wie er seinen Hund frei auf dem Spielplatz laufen lässt, dann braucht es keine anderen Beweise mehr.
Wenn die Polizei ihn dabei erwischt, dann gibt es ein Bußgeld nach Katalog, da Ordnungswidrigkeit, alles andere müsste die Gemeinde in einem Zivilprozess einklagen. sonst könnte man ja gleich den kommunalen Bußgeldkatalog abschaffen. Keine Ahnung woher du Deine Informationen nimmst.
Habe ich irgendwo geschrieben, dass das Bußgeld so hoch ist? Nein, ich habe geschrieben, dass die Gemeinde durchaus den Hundehalter in Haftung nehmen kann für den entstandenen Schaden. Und die nachgewiesene Ordnungswidrigkeit durch das erhobene Bußgeld kann dabei prima schon als erster Beweis herhalten.
Ein Indiz ist in Deutschland kein Beweis, sorry, keine Ahnung von welchem Stern Du kommst.
Aufgrund von Indizien lassen sich in Deutschland sogar Prozesse gewinnen - ganz einfach sogar. Wenn nachgewiesen ist - das wäre die festgestellte Ordnungswidrigkeit - dass sich ein Hundehalter mit seinem freilaufenden Hund widerrechtlich auf dem Spielplatz aufgehalten hat, ist es ziemlich einfach für die Gemeinde, Schadenersatz einzuklagen.
Irrglauben, erst wäre zu beweisen, dass betreffender Hund dort wirklich was hinterlassen hat. Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit.