HUK24 Autoversicherung?
Hallo,
habe neu BMW 5er bestellt und hat ingesamt 5 Jahr Gewährleistung. 3 Jahre normal + noch 2 Jahre gegen Aufpreis. Jetzt will ich zur HUK24 für die Vollkasko Versicherung.
Unter BMW Bedingung falls irgendeine Probleme später tritt, dann muss von BMW Service Partner repariert sein, ansonsten die Gewährleistung erlischt.
Aber HUK24 SELECT Paket, die ca. 200€ günstiger ist, mit Werkstatt gebunden.
Jetzt weiß ich nicht, ob BMW Gewährleistung und HUK24 SELECT Paket passen zusammen?
Angenommen wegen irgendeinen Unfall, das Auto wird von HUK24 gebundenen Werkstatt reparieren und falls die Werkstatt nicht von BMW Service Partner gehören, dann verliere ich 5 Jahre Gewährleistung.
Habe HUK24 darüber geschrieben und kam folgenden Antwort, die nicht eindeutig ist:
„
Unser Werkstattnetz besteht aus markengebundenen und freien Betrieben. Alle sind gleichermaßen auf Karosserie- und Lackreparaturen spezialisiert und verwenden nur Originalersatzteile.
Kunden, denen einmal eine Werkstatt mitgeteilt wurde, möchten diese im Schadenfall in Anspruch nehmen, auch wenn die Werkstatt zwischenzeitlich nicht mehr zu unserem Werkstattnetz gehört.
Daher nennt Ihnen der HUK-COBURG-Schadenservice nur im Schadenfall eine Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen können.
Wir versichern Ihnen, dass die ausgesuchten Werkstätten hervorragende Qualität bieten und ständig von uns kontrolliert werden. Zudem geben wir 6 Jahre Garantie auf die Reparatur.
“
Falls beiden gegeneinander sprechen, dann verliere ich meine 5 Jahre Gewährleistung.
oder habe ich falls verstanden?
Kann Jemand das erklären?
Wieso läßt du nicht einfach die Werkstattbindung weg???
Das spart ca. 200€ im Jahr :)
5 Antworten
BMW kann nach heutiger Rechtssprechung lediglich vorschreiben, dass die Ansprüche aus der verlängerten Garantie oder Gewährleistung von bestimmten Werkstätten (zum Beispiel von BMW Vertragswerkstätten) erfüllt werden müssen. Du kannst also bei einem Defekt am Auto, der unter die Garantie oder Gewährleistung fällt, nicht einfach zu einer anderen Werkstatt gehen, und BMW die Rechnung schicken.
Ein Unfallschaden ist aber niemals ein Thema für eine Garantie oder Gewährleistung. Die Versicherung deckt nur Unfallschäden, Vandalismus etc. ab. Das eine hat also mit dem anderen rein gar nichts zu tun.
Sollte BMW tatsächlich die Klausel so gemeint haben (was ich absolut nicht glaube), dass Du auch Unfallschäden in einer BMW-Vertragswerkstatt reparieren lassen musst, würde bei einem Streit vor Gericht diese Klausel vom Gericht sofort "kassiert" werden, da es Dich als Kunden unangemessen benachteiligen würde. Das weiß man bei BMW ganz sicher auch.
Es ist aber im Interesse von BMW, die Bedingungen für die verlängerte Gewährleistung so zu schreiben, dass Du als Laie GLAUBST, Du müsstest für ALLE Reparaturen in eine BMW Vertragswerkstatt. Falle darauf nicht herein!
Das Problem stellt sich hier aber doch gar nicht, denn, wenn das so kommen sollte, übernimmt ja der Marktführer auch diese Sorgen.
Wirklich nicht bekannt?
Zudem,
bei uns bringt BMW die Fahrzeuge in die HUK-Partnerwerkstätten!
Alle eigenen Karosseriebauer/Lackierer wurde entlassen. Die machen immer so viel Lärm, Krach, Staub, kosten so viel und benötigen so unendlich viele teure Werkzeuge.
Und ein Mecha, der den ganzen Tag Ölwechsel und Bremsen auf dem Plan hat, kann auch lackieren?
Gewährleistung ist nicht für den Fall, dass Du einen Unfall hast. Wenn Du einen Unfall hast, tritt die Versicherung von Dir oder einem anderen ein und das beeinflusst die Gewährleistung nicht.
Händlergewährleistung, bzw. Garantie ist etwas ganz anderes wie eine Vollkaskoversicherung.
Das ist Unsinn, bzw betrifft nur die gesetzliche Gewährleistung. Der Fragesteller hat aber Gewährleistungsansprüche die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen und da gelten eben die Klauseln im Vertrag mit dem der Unterzeichner sich einverstanden erklärt.
@RudiRatlos67 das habe ich leider nicht verstanden.
RudiRatlos meint anscheinend, dass wenn Du einen Unfall mit Deinem Wagen baust, dieser Schaden in den Bereich Gewährleistung fällt.
Ich sehe das nicht so. Solange der Schaden in einer BMW-Werkstatt bereinigt wird, erlischt da auch keiner Gewährleistung oder Garantie.
RudiRatlos meint anscheinend, dass wenn Du einen Unfall mit Deinem Wagen baust, dieser Schaden in den Bereich Gewährleistung fällt.
Das meine ich keinesfalls. Gewährleistung gilt für Fehler vom Werk aus mitgeliefert die eben nicht sofort auffallen.. Aber die vertragliche - also die verlängerte Gewährleistung endet wenn ein dadurch geschütztes Fahrzeug zwischenzeitlich in einer nicht an die entsprechende Marke gebundene Werkstatt repariert wurde.
Denk dabei an deinen Fotoapparat, PC, TV Gerät, Handy usw. Die Garantie (freiwillig zugesicherte Leistung) endet sobald das Siegel beschädigt ist, oder das Gerät durch nicht autorisierte Personen geöffnet wurde. Das ist beim Auto nicht anders.
Deine Gewährleistungsansprüche passen nicht zu dem von Dir gewählten Versicherungsschutz, so einfach ist das.
Viele Leute kennen das auch bei Leasingfahrzeugen. Eigentümer aller Leasingfahrzeuge ist die jeweilige Leasinggesellschaft und nur der Eigentümer ist berechtigt zu bestimmen wann, wo und ob ein Fahrzeug gewartet oder repariert wird. Das sind meist grundsätzlich die Vertragswerkstätten. Dazu passt einfach kein Versicherungstarif mit Werkstattbindung. Bei Wahl der vom Versicherer zur Wahl stehenden Werkstatt gibt es Ärger und zusätzliche Kosten durch die Leasinggesellschaft und bei Wahl der Vertragswerkstatt wird nur ein Teil der Reparaturkosten durch die Versicherung erstattet.
Du hast einen Vertrag mit BMW der verlangt alle Reparaturen und anstehenden Wartungen in der BMW Vertragswerkstatt ausführen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung verfällt der Leistungsanspruch, so einfach ist das. Lediglich bei dem Teil der gesetzlichen Gewährleistungspflicht verhält es sich anders. Der Gesetzgeber hat schon mehrfach entschieden, dass Wartungen in freien Werkstätten die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht beeinträchtigen. Nur endet die eben nach 2 Jahren und nicht nach fünf Jahren.
Ein weiterer Faktor ist noch das Recht auf die Inanspruchnahme der Vertragswerkstatt bei späteren Versicherungsverträgen oder bei Haftpflichtschäden durch Dritte. Da ist es so geregelt, dass nur Fahrzeuge die regelmäßig und ununterbrochen in Vertragswerkstätten repariert und gewartet wurden auch im Schadensfall in eine Vertragswerkstatt dürfen, wer fremd geht verliert diesen Anspruch ebenfalls. Lediglich Reifenwechsel und Smartrepair an Scheiben dürfen von ausschließlich dafür qualifizierten Unternehmen ausgeführt werden ohne Ansprüche zu verlieren.
Die Werkstattbindung ist 150€ Im Jahr günstiger.
Aber wenn ich ohne Werkstattbindung gegen 150€ Aufpreis den Vertrag mit HUK24 abschließe, dann kann ich auch Unfall, Tierbiss, Vandalismus, etc. oder Schäden bei Dritten in BMW Werkstätte erledigen und die Rechnung zum HUK24 schicken und das macht keine Probleme?
Ja, so ist es. Aber nur wenn Du selbst auch nicht fremdgehst.
- Der Gesetztgeber unterstellt freien Werkstätten die gleiche Kompetenz und Qualität die eine Vertragswerkstatt hat
- Im Schadensfall gilt Schadensminderungspflicht für alle, das bedeutet, jeder Geschädigte muß theoretisch die Schadensbeseitigung durch die freie Werkstatt hinnehmen.
- Lediglich die Geschädigten und Versicherten die ihr Fahrzeug auch in der Vergangenheit ausschließlich in der Vertragswerkstatt haben reparieren und vor allem, regelmäßig warten lassen bekommen auch bei Versicherungsfällen die teureren Reparaturen in der Vertragswerkstatt vollständig reguliert. Wer fremd gegangen ist, hat diesen Anspruch verloren und bekommt nur die Kosten erstattet, die in einer freien Werkstatt angefallen wären. Das sind in der Regel 15 - 25% weniger.
- Die Werkstätten mit denen die Versicherungen kooperieren sind in der Regel hochfrequente Unfallbeseitigungsfabriken mit schlecht bezahlten Mechatronikern die auf Grund ihrer Leistung in guten Werkstätten kaum einen Job bekommen. Da werden Reparaturen unter hohem Zeitdruck zu Lasten der Qualität abgefertigt. Entsprechend schlecht sind die Reparaturen ausgeführt und die Wertminderung ist unausweichlich.
J
Bei uns bringt BMW die Fahrzeuge in die HUK-Partnerwerkstätten!
Alle eigenen Karosseriebauer/Lackierer wurde entlassen. Die machen immer so viel Lärm, Krach, Staub, kosten so viel und benötigen so unendlich viele teure Werkzeuge.
Das verstehe ich nun nicht, die HUK mit Ansprechpartner sind nicht im Gespräch, obwohl die oft günstiger anbieten können?
Für meinen 7er bezahle ich aktuell 588 EUR/Jahr, incl. VK 300 und TK ohne SB.
Die HUK gibt 6 Jahre Grantie, BMW 5 Jahre, und die sind besser?
Und wer sagt, ob überhaupt ein Karosseriebauer/Lackierer nötig wird?
Warum machst du es nicht umgekehrt? Gehe zum BMW Händler, bei dem du das Fahrzeug kaufst und auch die Service-Reparaturen machen wirst. Und frage diesen, wie es mit der Kooperation mit HUK ausschaut?
aber grundsätzlich solltest du nochmals in dich selbst gehen. ein Premium-Fahrzeug kaufen, mit entsprechenden Serviceleistungen. Aber dann eine preiswerte Direktversicherung abschliessen. das wäre wie einen Porsche mit Billigbenzin zu betanken und Billigreifen auszustatten.
Der erste Teil deiner Antwort ist ja goldrichtig, aber der zweite Teil mit der Versicherung ist eine Zumutung von dir: ein Direktversicherer muß nicht schlechter sein, nur weil das Preis-Leistungsverhältnis günstiger ist😥
Es kommt hier immer noch auf den Versich.nehmer an, ob er Ahnung hat von Versicherungen (auch im Schadenfall, da er alles selbst erledigen muß) oder ob jemand als Laie beim Direktversicherer abschließt, dann ist er im Schadenfall natürlich hoffnungslos verloren...😥
Zumutung? Das ist wohl eine sehr subjektive Einschätzung.
Eine Direktversicherung ist per se nicht besser oder schlechter. Die Kosten aus den Leistungsfällen müssen aber durch die Prämien gedeckt werden können. Niedrigere Prämien heisst auch strikteres Kostenmanagement oder aber eingeschränktere Leistungen. Letzteres wird eben erreicht, in dem es Vertragsgaragen gibt, an die man gebunden ist.
Abgesehen davon, hab ich meine Zweifel, ob man das Preis-Leistungsverhältnissen von Versicherungsgesellschaften vergleichen kann. Vielleicht Prämie vs. gedeckte Schäden. Aber sobald es um konkrete Leistungsfälle und damit verbundene Services und etwaige Kullanzen geht, wird es sehr schwer. Braucht man es? Kann jeder selbst entscheiden!
in dem es Vertragsgaragen gibt...
Was bitte sind "Vertragsgaragen"?🤔?
Also die Einschränkungen im Leistungsfall sind ja vor Vertragsschluß bekannt: wenn der Fragesteller die 200€ Ersparnis bei der Werkstattbindung für die nächsten 5 Jahre anspart, dann kann er mit diesen 1000€ Ansparung in diesen 5 Jahren sich nach Adam Riese einen Voll- oder Teilkaskoschaden von 5.000€ leisten und bei seiner Service-Werkstatt reparien lassen mit Abzug der Leisung vom Versicherer mit ca. 20% und ist somit nicht schlechtergestellt und hat keine Probleme mit der Gewährleistung beim Autohaus😂
Vertragshändler oder -garagen sind jene, mit denen die Versicherung einen Vertrag geschlossen hat. Dort werden Schäden beurteilt und beseitigt, zu einem vorab vereinbarten Kostenrahmen. Ich bezweifle, dass du das nicht weisst.
Und deine Rechnung ist gut und schön. Die darfst du gerne dem Fragesteller vorlegen. Leider lässt es sich im Voraus schwer abschätzen, wann und wie oft Adam Riese einen Schadenfall hat. "leisten" würde ihn sich keiner gerne.
Ja klar ist dies eine Milchmädchen-Rechnung🤣... aber der Begriff "Vertragsgaragen" hab' ich in meiner über 25-jährigen Versich.tätigkeit tatsächlich noch nie gehört - kommt wohl aus Österreich oder der Schweiz: https://www.agvs-tg.ch/de/dienstleistungen/fahrzeugversicherung/vertragsgaragen
Schweiz ist gut getippt. Deiner Ausführung zu schliessen, ist der Begriff in DE unüblich. Dann hab ich ihn wohl hier gelernt.
Wozu zu BMW?
Die geben 5 Jahre, die HUK 6 Jahre Garantie.
Schule, 2. Stunde, was ist besser?
In der 3. Stunde in der Schule wird gelehrt, dass das eine die gesetzliche Gewährleistung sowie die Herstellungsgarantie seitens BMW ist, und das andere eine Garantie auf Reparaturen im Zusammenhang mit Schadenfällen (Unfälle, Parkschaden, Hagel etc.) seitens Versicherung ist.
Oder anders ausgedrückt: Bereits im Vorschulalter lernt man, dass Äpfel und Birnen leckere Früchte sind, aber 6 Birnen im Körbchen nicht zwingend besser oder schlechter sind als 5 Äpfel.
Die verlängerte Gewährleistung erlischt auch dann, wenn Unfallschäden in Fremdwerkstätten repariert werden. Nur so kann BMW und jeder andere Hersteller übrigens auch, sicher gehen dass alle Reparaturen mit original Ersatzteilen durch dazu explizit geschulte Mechatroniker, mit dem dafür vorgesehenen Spezialwerkzeug, nach Herstellerleitfaden repariert werden. Lediglich die gesetzliche Gewährleistungspflicht nimmt keinen Schaden wenn man fremd geht.
Nachvollziehbarer wird es vielleicht wenn man es mal mit einem Elektrogerät vergleicht, da erlischt die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) bereits sobald das Gehäuse durch nicht autorisierte Personen geöffnet wurde. Eigens um das nachzuvollziehen werden Siegel auf den Schrauben oder Gehauseverbindungen angebracht, sind die beschädigt ist auch die Garantie hinfällig.