Honorartätigkeit Sinvoll oder lieber lassen?

4 Antworten

Hallo,

wenn man weder Alg noch Alg II bezieht, gelten folgende Regelungen:

Der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen bei 357 Euro monatlich (in besonderen Fällen, z.B. bei Bezug von Grümndungszuschuss von der Arbeitsagentur oder Einstiegsgeld für Existenzgründer vom Jobcenter: 238 Euro).

Für nebenberuflich Selbständige liegt der Mindestbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen bei 159 Euro monatlich.

Wenn man unter 23 Jahre alt ist oder Kind/er hat, liegt der Mindestbeitrag jeweils etwas niedriger.

Wenn man eine künstlerische Tätigkeit (z.B. auch Musiklehrer oder Webdesign) ausübt, übernimmt die Künstlersozialkasse ggf. 50% der Beiträge und die Mindestbeiträge entfallen. Rentenversicherungsbeiträge sind dann aber auch zu zahlen.

Gruß

RHW

80 Stunden = 2 Wochen... und das für 800 euro brutto:-)

Sorry...das ist nur dann lohnend wenn Du schon eine andere Beschäftigung hast von der Du auch leben kannst. Die Kosten von 300 Euro kann man nicht reduzieren... eher wird da noch einiges mehr kommen.

Ich arbeite als Honorar Kraft für private Bildungsträger (Dozent) und das vornehmlich an den Wochenende und am Abend... Ich sehe das als "zusätzliche Einnahme" und habe den Betrag welchen Du hier nennst an 2 Wochenenden verdient.....

An Deiner Stelle würde ich derartiges erst dann tun, wenn ich noch einen andere Einnahmequelle hätte.... 10 Euro brutto:-)) ne das bringt es nicht....

Die Krankenversicherung ist leider eine Pflichtversicherung. Du könntest allerdings auf die Rentenversicherung verzichten. Das ist allerdings reine Theorie; irgendwann kommst Du mal ins Rentenalter und hast dann nix.