Höheren Geldbetrag gefunden, wann bin ich Besitzer?

5 Antworten

Fundstücke werden sechs Monate aufbewahrt

Laut Gesetz müssen die Fundstücke sechs Monate lang aufbewahrt werden. «Wenn sich niemand bis zum Ablauf dieser Frist gemeldet hat, erwirbt der Finder die Fundsache», sagt Karin Goldbeck. Der Finder wird jedoch nur Eigentümer, wenn er den Fund gemeldet hat. «Hat er das nicht getan, muss er bis zur Grenze der Verjährung, also 30 Jahre lang damit rechnen, dass der Berechtigte die Herausgabe von ihm verlangt», erklärt Alexander Rilling vom VDA. Vorausgesetzt, der Besitzer erfährt davon.

http://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/recht/2972654-2625165-finderlohn-so-kommen-ehrliche-finder-zu-.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 973 Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.

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Also 6 Monate :)

Und schön, dass es noch ehrliche Menschen gibt.

Das mit 2 Jahre ist mir auch ein Rätsel, es sind 6 Monate nachdem du den Fund der Polizei gemeldet hast.

Nun wird es aber kompliziert: Nach §977 BGB hat der ursprüngliche Eigentümer doch noch nach diesen 6 Monate das Recht auf Rückgabe aufgrund von der ungerechtfertigten Bereicherung (für einen Zeitraum von 3 Jahren). 

Folgendes ist meine Meinung und juristisch durchaus anders auslegbar. Ich betrachte den §977 BGB so, wenn du das Geld innerhalb der 3 Jahren noch hast, musst du es zurückgeben. Hast du das Geld angelegt und Zinsen bekommen, so gehören sie dann auch den ursprünglichen Eigentümer. Wenn das Geld verbraucht wurde, so hast der ursprüngliche Empfänger keine Ansprüche. Nochmals: Meine Meinung zum Thema ungerechtfertigte Bereicherung, da die Rechtslage doch sehr kompliziert ist und andere sehen es ganz anders. Denke aber auch daran, du hast Anspruch auf Finderlohn und deine Unkosten wegen der Fundsache kannst du dem ursprünglichen Eigentümer in Rechnung stellen

Dragonia1988 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 09:05

Jetzt ist die Sache, das er es auf seinem Lkw auf einem Firmengelände fand und es sich die Firma einkreisen will... die Rechtslage kenne ich leider nicht. Dennoch ist er der Finder und darauf kommt es doch an oder ?

Jewi14  10.06.2016, 09:29
@Dragonia1988

In der Firma während der Arbeitszeit?

Das sieht dann nicht gut für euch aus. Fundsachen auf einem Firmengelände sind Sache des Arbeitgeber und leider nicht eure.

Ich kann mich dunkel an ein Gerichtsurteil erinnern, wo Entrümpler Bargeld in einem alten Möbelstück gefunden haben. Die AN waren der Meinung, dass ihnen das Geld gehört, das Gericht sah es anders. Da eben der Fund nicht auf öffentlichem Raum stattfand, sondern auf dem privaten Gelände des Arbeitgebers.

Dragonia1988 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 09:37
@Jewi14

Naja es War auf seinem Lkw ... auf einem fremden Firmengelände... so wäre er losgefahren und es wäre wahrscheinlich verbrannt worden oder er hätte es vllt vorher auf dem Auflieger gesehen bei einer Pause ?! 

Hier nochmal ausführlich: Mein Mann wurde auf dem Firmengelände beladen (lkw) , als er die Plane zu machen wollte , sah er die Tasche und schaute hinein. Ein Mitarbeiter der Firma sah es und wollte die Tasche gleich Ansich nehmen... mein Mann sagte dann gleich , "nix da, ich rufe die Polizei". Die Quittung liegt in der Firma. Allerdings ist mein Mann als Finder eingetragen. Ich würde es schäbig finden, wenn die Firma das Geld behalten darf, denn diese haben es auf dem Lkw mit Altpapier geladen. Hätte er die Tasche drauf behalten , wäre diese jetzt in der Verbrennung oder er hätte sich die Tasche mit Inhalt in der Pause etc. angesehen. 

Hier wird Deine Frage ausführlich und gut verständlich erklärt

http://gesetze-und-rechte.de/die-pflichten-und-rechte-eines-finders-fundrecht/

Dragonia1988 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 07:37

Darum bin ich verwundert, das die Polizei gesagt hat 2 Jahre. Sollten wir besser einen Anwalt einschalten ? Der Fund liegt bei über 10000 €...

wfwbinder  10.06.2016, 08:11
@Dragonia1988

Nein, nicht jeder Polizist kennt jede Vorschrift. Dein Mann hat sich vorbildlich verhalten. Allerdings dürfte die Chance, dass jemand nicht merkt, wenn er 10.000,- Euro verliert, ohnehin nicht groß sein.