Darf das Ordnungsamt Jugendlichen eine Strafe von 50€ erteilen?
Hallo,
gestern um ca. 22Uhr sind wir in einer Truppe von 20 Leuten losgegangen zu einem Freund (alle 17, 3* 18). Wir hatten Bier und harten Alkohol dabei. Das Ordnungsamt hat uns dann kontrolliert und den harten Alkohol einkassiert. Dürfen die das überhaupt? Schließlich dürfen die 18 Jährigen doch Alkohol dabei haben. Dann sollten wir alle zusammen 50€ Strafe bezahlen ( weil sie „lieb“ nicht 50€/Kopf). Ist das überhaupt rechtens, schließlich hattte ich zum Beispiel gar keinen Alkohol dabei und darf mit 17 doch draußen sein.
2 Als Minderjähriger dürfen wir doch auch bis nach 00.00 Uhr draußen bleiben. Nach den Jugendschutzbestimmungen darf ich nur nicht an einer öffentlichen Veranstaltung sein.
danke für alle Antworten
20 Stimmen
6 Antworten
Ich weiß die rechtliche Lage leider nicht, aber ich denke, es war auf alle Fälle besser so, denn, wenn 20 Jugendliche mit hartem Alkohol unterwegs sind, sind Probleme vorprogrammiert.
Mit 50 € Strafe alle zusammen, kommt ihr noch gut weg. Hier heißt es "mitgehangen ist mitgefangen".
Wenn du es genauer wissen willst, dann gehe zum Ordnungsamt und erkundige dich, was dir/euch vorgeworfen wird und ob die Strafe gerechtfertigt ist.
Wenn deine Erwachsenen Freunde Alkohol mit sich führen und diesen nicht an Stellen, an welchen dieses verboten ist konsumieren, stellt das kein Problem dar.
Wenn 17 jährige das Zeug im Rucksack haben, ist das natürlich eine relative klare Sache, der Alkohol wird dann einkassiert.
Außerdem dürfen die Erwachsenen den Jugendlichen den Alkohol nicht zugänglich machen, was allerdings durch eine Mitnahme im Rucksack nicht gegeben wäre.
Paragraph 9 JuSchG
"(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen."
Wo steht nun, dass man als 17-Jährige kein Alkohol transportieren darf? Kann ich nirgends lesen.
Wenn es ein Jugendlicher transportiert, wird davon ausgegangen, dass er den Alkohol auch erworben hat.
Wenn jemand eine Mordwaffe mit sich führt, fragt man ja auch nicht zuerst, ob er diese nur transportiert.
Ach so, na klar, Beweisen muss man es nicht. Wenn man so argumentiert, könnte ja jeder Polizist jedem Bürger das Geld in der Geldbörse abnehmen und sagen, du hast es jemanden geraubt, ohne jeglichen Beweis. So funktioniert unser Rechtsstaat nicht. Alkohol ist nichts belastendes, sowie eine Mordwaffe. Der Vergleich hinkt.
Ich denke, unsere Diskussion ist hinfällig. Wenn ein Minderjähriger im Besitz von Alkohol ist, wird ihm dieser abgenommen. Ob das eine Strafe gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wenn allerdings Erwachsene den Alkohol haben, dürfte das keine Strafe nach sich ziehen, die Gruppe wurde also (ich denke mal aufgrund von Unfähigkeit der Ordnungsamtmitarbeiter) hinters Licht geführt.
Und wo ist der Ort des Geschehens? Einige Kommunen haben entsprechende Richtlinien - versuchen aufbauend auf Landesstrafrecht Alkoholverbote umzusetzen.
Kleinstadt in Nrw
Oh NRW. Komisch, dass das OAmt sich lieber um Kleinkram kümmert, als um Drogen und Organisierte Kriminalität, die ja in NRW geradzu blüht.
Drogen und organisierte Kriminalität sind ja wohl nicht Aufgabe des Ordnungsamtes...
Oder soll man demnächst einen Strafzettel mit 15€ für einen Mord bekommen?
Lächerlich, das ist und bleibt Aufgabe des Polizei...
Jugendschutz-Gesetz, ist doch auch Aufgabe des OAmt! Also muss auch in die OK in die Shisha-Bars sich begeben? Oder hat der Staat, sprich OAmt Angst? Na klar, lieber liebe Hundebesitzer traktieren. Was tut die Polizei denn gegen OK? Die ziehen sich lieber zurück, es könnte ja eskalieren! Bei den anderen boxt man doch auch den Staatszwang durch!
Komisch, dass das OAmt sich lieber um Kleinkram kümmert, als um Drogen und Organisierte Kriminalität
Das Ordnungsamt ist für solche Sachen in NRW nicht zuständig, sondern die Polizei.
Oder hat der Staat, sprich OAmt Angst?
Das Ordnungsamt ist für Straftaten nicht zuständig, sondern primär die Polizei.
Was tut die Polizei denn gegen OK? Die ziehen sich lieber zurück, es könnte ja eskalieren!
DIe Polizei ermittelt und wenn erst genug Beweise vorliegen greifen sie sich diese, aber auch mit genügend Polizisten, weil 2 werden nicht reichen.
Hab ich noch nicht gehört dass es Strafen gibt die gleich abkassiert werden.
Ordnungsamt ? Gabs eine Quittung ? Habt ihr euch Ausweise zeigen lassen ?
Den harten alkohol haben die wahrscheinlich wegen euch 17 jährigen abgezogen. Die sind ja nicht doof, ihr hättet ja auch davon getrunken. Hab ich recht? War wahrscheinlich das bussgeld wegen des alkohols, nicht wegen der uhrzeit. Die hätten euch sonst nach hause fahren lassen, oder abholen lassen
Das ist lediglich ein Verdacht, so kann man ein Bußgeld nicht rechtfertigen.
Sie hätten die Jugendlichen schon dabei erwischen müssen.
Achso, wieder was gelernt
Hier in Deutschland anscheinend schon 🤔🤣
Leider maßen sich da immer mal wieder Ordnungsamtmitarbeiter in Deutschland viel zu viel an...
Die Polizei würde so etwas nie machen, denn diese kennen die Gesetze genauestens.
Es gilt hier glücklicherweise immer noch die Unschuldsvermutung.
Nun ja, aber es kann sein, dass die Stadt für den Ort, wo sich die Gruppe befunden hat ein Alkoholverbot erlassen hat.
Das könnte ebenfalls sein und gilt zu prüfen (siehe meine Antwort).
Wo steht denn deutlich und ohne Spielraum im Gesetz, dass eine 17 Jährige kein Alkohol rumschleppen darf? Würde ich gerne lesen wollen.