Hintermann fährt mir auf, weil Vordermann unerwartet bremst?

7 Antworten

Ich denke du siehst das ganz richtig.

Mir hat man das mal stark vereinfacht so erklärt: wenn man etwas falsch gemacht hat, oder den Unfall hätte verhindern können hätte man besser auf die Situation reagiert, trägt man zumindest eine Teilschuld.

Kurzum: der Erste hätte nicht grundlos Bremsen dürfen. Die nachfolgenden müssen aber auch immer darauf gefasst sein das ihr Vordermann plötzlich Bremsen könnte. Was wäre wenn ein Kind plötzlich auf die Straße gesprungen wäre.

Ich hab kürzlich einen ähnlichen Fall mitbekommen. Tatsächlich handelt es sich beim ersten Auto um den Unfallverursacher, der sicherlich eine Teilschuld erhalten kann.

Da es nun im Anfahrprozess dazu kam würde ich allerdings auch dazu tendieren dem Dritten die volle Schuld zu geben, man muss einfach damit rechnen dass die Kreuzung doch noch nicht ganz frei ist, der Motor abgewürgt wird,...

Ich würde deinem Verstand zustimmen. Natürlich hat der Auffahrende Schuld, aber in diesem Fall gibt es besondere Umstände. Wenn eine Ampel grün wird, man dann losfährt ist es völlig unerwartet, wenn man dann nochmal anhält. Natürlich müsste der Anhaltende auch eine Teilschuld haben.

soga57  29.04.2017, 16:39

schwer zu beweisen, dass er ohne Grund gebremst hat. Unerwartet ist ok. Der Hintermann muss genügend Abstand halten, dass er auch auf unerwartete Manöver des Vordermannes reagieren kann.

Bomberos911  29.04.2017, 16:51
@soga57

Die Beweisführung ist eine andere Sache, klar. Aber das halte ich hier für nicht so problematisch.

Aber wer an einer grünen Ampel anfährt und dann anhält, muss schon klar darlegen, warum... Bei einer grünen Ampel kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ein Autofahrer auch drüberfährt. Insbesondere, wenn jemand bereits angefahren ist, hat er damit ja signalisiert, dass er das Grünlicht wahrgenommen hat.

Klar, der Auffahrende kommt nicht ganz raus aus der Nummer, aber der Anhaltende auch nicht...

Hab mal etwas recherchiert, das ist kein Einzelfall: http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2015/12/lg-saarbruecken-kein-anscheinsbeweis-bei-auffahrunfall-nach-starkem-bremsen-an-gruener-ampel/

Fahrzeug 1 tritt keine schuld , da Fahrzeug 2 noch anhalten konnte ,

Fahrzeug 3 trägt die alleinige schuld , da Fahrzeug 2 nicht grundlos gebremst hat .

Fahrzeug 1 hat zwar das bremsen aller anderen ausgelöst , aber da Fahrzeug 2 noch anhalten konnte , wird man dem Fahrer des Fahrzeuges 3 vorhalten , nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit angefahren zu sein .

Fahrer 1 kann nichts dafür , wenn Fahrer 3 nicht aufpasst !

Wäre Fahrer 2 schon aufgefahren könnte man Fahrer 1 wegen seines unnötigen bremsen eine Teilschuld anlasten .

 

Ich habe mal von einem Urteil gelesen, bei dem es ähnlich war wie von dir beschrieben. Da hat der Auffahrende zwar die Hauptschuld bekommen, aber der andere eine Teilschuld. Die Begründung war, dass man beim Anfahren an der Ampel noch nicht den nötigen Sicherheitsabstand einhalten konnte und durch das Kuppeln und Schalten nicht schnell genug zum Bremsen kommt.

Interessant wird die Frage allerdings, wenn der Vorausfahrende nicht grundlos bremst, sondern weil z.B. ein Fußgänger auf die Straße läuft - wobei der dann ja rot haben müsste und dann evtl. die Teilschuld bekommt.