Hilfe muss mein Sohn ins Gefängnis? Welche Strafe droht ihm?

11 Antworten

Mit 1,3 Promille ist man zwar schon gut angetrunken, aber mit Sicherheit nicht unzurechnungsfähig.

Was letztlich herauskommt, wird niemand genau sagen können, aber versuchter Totschlag kommt schon in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass er mit einer Eisenstange auf den anderen losging, der ihn "nur" geohrfeigt hatte.

Die Strafe, wie sie auch ausfällt kriegt er völlig zurecht.

tut mir leid fuer DICH aber ganz ehrlich, ich hoffe, er kommt ins gefaengnis. ist ja nicht so, als ob er blind zurueckgeschlagen haette, sondern er hat sich extra noch von zu hause eine waffe geholt, um es auch "richtig" zu tun. das laesst sich auch mit alkohol nicht mehr entschuldigen.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hilfe33 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 20:40

Ja aber besser als eine Verurteilung wg. versuchtem Totschlag oder sehe ich das anders?

howelljenkins  21.07.2013, 20:49
@Hilfe33

mit der vorstrafe wird das ganze natuerlich noch mal heftiger. ich weiss nicht, ob das einen grossen unterschied macht, wenn es versuchter totschlag heisst. das entscheidet aber meines wissens der richter.

Es sollte hier von Anfang an ein Anwalt für Strafrecht hinzugezogen werden. Dein Sohn sollte bei Vernehmungen nur zusammen mit dem Anwalt Aussagen machen.

Natürlich - und da haben die anderen Recht - ist hier Vorsatz im Spiel, denn er ist nach Hause gegangen, hat sich die Eisenstange geholt und ist zurückgekehrt. Das wird man also kaum als Affekthandlung sehen können. Bei 1,3 Promille wird wahrscheinlich keine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, dies gilt üblicherweise erst ab 2,0 Promille.

Evtl. sollte er sich mal einer psychatrischen Untersuchung unterziehen, möglicherweise besteht grundsätzlich ein Problem der Steuerungsfähigkeit im Zusammenhang mit Alkohol.

Anhand der Schilderung ist zunächst mal klar, dass wegen versuchtem Totschlag ermittelt wird. Hier gibt es aber sehr viel Potenzial, um das abzumildern in Richtung vorsätzliche gefährliche Körperverletzung. Da kommt es dann auf den Anwalt an. Hierbei kommt es aber auch sehr stark auf den ganz genauen Tathergang an, z.B. auf die Zeugenaussagen. Ein wesentlicher Umstand wäre z.B. die Frage, ob weitere Schläge ausgeführt wurden, als der Betroffene bereits am Boden lag. Das wäre dann z.B. ein Umstand, der die Situation deutlich schlechter machen würde, weil in dem Moment der Sohn wirklich zumindest "duldend in Kauf nimmt", dass der Betroffene schwerste Schäden bis hin zum Tod erleidet. Auf solche Details des Tathergangs kommt es dabei im wesentlichen an.

Hallo.... Schuldunfähig ist man ca. ab 3 Promille, verminderte schuldunfähigkeit ab ca 2.5 Promille.... das heißt, mit 1,3 Promille ist er voll zurechnungsfähig.

Dadurch, das er die Stange geholt hat, war die Tat vorsätzlich, vorsätzliche Körperverletzung wird es auf jeden Fall. Wenn die verletzungen des Opfers sehr schwer sind, und er mehrfach zugeschlagen hat, stellt sich natürlich die Frage, ob eine Tötungsabsicht bestanden hat- insbesondere weil die Reaktion deines Sohnes absolut überzogen und ungerechtfertigt ist... mehr will ich dazu besser nicht sagen.

Die Verurteilung hängt auch davon ab, wie alt dein Sohn ist, ob er vorbestraft ist etc... Zudem sollte er sich um Zeugen bemühen, die wenigstens bestätigen können, das er vorher vom Geschädigten georfeigt wurde.

Ich hoffe ich konnte helfen :) LG

DeliriumTremens  21.07.2013, 20:44

Und, wie Andere schon sagten: unbedingt einen Anwalt nehmen, sobald die Anklage steht!

Hilfe33 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 20:55
@DeliriumTremens

Kann ein Anwalt viel machen?, da der Vorfall schon gestanden ist und es sowieso viele Zeugen gab.

wirkt sich das Geständnis strafmindernd aus?

DeliriumTremens  21.07.2013, 20:58
@Hilfe33

Geständnisse wirken sich eventuell strafmindernd aus. Aber vor Allem Reue! Wenn es deinem Sohn wirklich leid tut und er alles gesteht, wirkt das in fast jedem Fall positiv auf die Richter- und kann berücksichtigt werden. Das gute an einem Anwalt ist, das dieser Akteneinsicht beantragen kann und mit euch zusammen überlegt, wie man das mildeste Urteil für deinen Sohn rausschlagen kann. Bei einer solchen Tat, wie sie dein Sohn begangen hat, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen- es kann um einige Jahre Gefängnis gehen!

In diesem Fall wird auf jeden Fall mal Vorsatz Vorgeworfen, denn er hat sich die "Waffe" geholt, um den Anderen damit anzugreifen.Der Grund der Ermittlung ist vorerst zweitrangig, interessant ist, warum der Staatsanwalt Anklage erhebt. Dies ist nicht zuletzt von der Art der Verletzungen abhängig, diese müßten geeignet sein, um den Tod herbeizuführen. Da Du von schweren Verletzungen sprichst, darauf aber nicht näher eingehst, kann ich das so nicht beurteilen. Verhärtet sich aber der Verdacht des versuchten Totschlages wird eigentlich ein Haftrichter herbeigezogen, es erfolgt nicht wirklich eine Freilassung nach der Ausnüchterung. Der Alkoholwert wird in die Bewertung des Falles einfließen, wie auch das Alter Deines Sohnes, welches dem Text nicht zu entnehmen ist.Für das Strafmaß ist auch abhängig, ob er eine Vorgeschichte hat. Grundsätzlich stehen die Chancen für eine schwere Körperverletzung ganz gut, hängt aber auch von den Zeugenaussagen ab....so schnell ist man heute nicht im Gefängnis, wenn man unter 20 ist und vorher nichts gemacht hat, der Anwalt muß jetzt alles tun, um den Vorsatz der versuchten Tötung abzuwenden, es sollte ein Fachanwalt für Strafrecht sein. Dieser wird auch über die Art informieren, in der er sich am besten beim Opfer entschuldigen kann