Heruntergekommenes Grab pflegen, rechtlich erlaubt?
Hallo liebe Community!
Ich war heute auf dem Friedhof um eine Person, die mir viel bedeutet, aber nicht mehr lebt, zu besuchen. Dabei sah ich ein heruntergekommenes Grab. Es ist geschätzt seid einigen Jahren niemand mehr hier gewesen, und die Person lebt schon seid 60 Jahren nicht mehr. Das Grab ist komplett übersät mit Unkraut und toten Pflanzen. Nun frag ich mich ob es rechtlich in Ordnung wäre wenn man sich um dieses Grab kümmert bzw. Dieses neu bepflanzt. Im Internet hab ich dafür keine logische Erklärung gefunden. Friedhofsgärtner haben wir in unserem Minidorf nicht. Ich würde das gerne übernehmen aber möchte nicht in Schwierigkeiten geraten. Was denkt ihr darüber, habt ihr Erfahrungen oder Ahnung was dieses Thema angeht?
Liebe Grüße
Ashley2211
8 Stimmen
8 Antworten
https://www.iww.de/ee/archiv/der-praktische-fall-streitigkeiten-um-die-grabpflege-f9220
außer Du wärst zur Totenfürsorge berufen:
1. Vorrang haben die ausdrücklichen Anordnungen des Verstorbenen.
2. Hat der Verstorbene keine Anordnungen getroffen, ist dessen mutmaßlicher Wille zu erforschen, wer die Totenfürsorge wahrnehmen soll.
3. Ist auch kein mutmaßlicher Wille zu ermitteln, obliegt den Angehörigen des Verstorbenen die Totenfürsorge in folgender Reihenfolge, unabhängig davon, ob sie Erben geworden sind oder nicht: Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder.
Dankeschön
Erlaubt ist es nicht, aber ich würde bei der Friedhofsverwaltung nachfragen.
Es könnte sein, dass die Nutzungsberechtigten zu alt sind und wenn du bei ihnen nachfragst, sie dir fankbar wären, wenn du dich kümmerst.
Das Beste ist, wenn du mal bei der Friedhofsverwaltung nachfragst.
Vielen Dank
Setze dich mit den Hinterbliebenen auseinander, ob sie es wollen.
Okay Dankeschön
Man darf sich auch um fremde Gräber kümmern, solange man sie nicht verunstaltet oder etwas macht, was dem Eigentümer nicht gefallen könnte
Gerne
nunja - genau das ist nicht erlaubt - die Angehörigen haben das Recht über die Gestaltung des Grabs zu bestimmen, wollen sie es nicht pflegen, ist das auch eine Entscheidung, die sie treffen dürfen - auch wenn es anderen möglicherweise nicht gefällt
Vielen vielen Dank