Hermes-Paket wurde von unbekannt quittiert?
Ich habe ein Paket mit Weihnachtsgeschenken bestellt, nach ein paar Tagen schaute ich in die Sendungsverfolgung und war überrascht, da stand das es bereits zugestellt war.. Ich hatte extra meine Firma als Empfänger angegeben, weil ich da eben am meisten bin.. Jedenfalls stand da zugestellt Sa 18.11. um 13.26 Uhr - an dem Tag war aber niemand im Büro und da wir in einem relativ neuen Gewerbegebiet liegen und sich in unmittelbarer Nähe keine anderen Firmen befinden, kann also Abgabe beim Nachbarn nicht sein.
Ich habe bei Hermes und beim Versandhaus angerufen, nach einigem Hin & Her, bekam ich den Ablieferungsnachweis per Mail geschickt, da steht Zustellung beim Originalempfänger, aber eine Unterschrift die ich noch nie gesehen habe, absolut unleserlich, man kann nur erahnen das der erste Buchstabe ein C sein könnte, vom restlichen Gekritzel ganz zu schweigen. Ich habe also wieder angerufen und mitgeteilt, dass es sich hierbei nicht um meine Unterschrift handelt... Es wurde ein Rechercheauftrag gestellt, aber meine Frage, was passiert nun mit der Rechnung? Muss ich die jetzt bezahlen oder nicht?
13 Antworten
Also ich würde sagen dass Hermes dafür zuständig ist wem sie das Paket aushändigt. Also warte erstmal ab.
Ich empfehle dir für die Zukunft, hinterlege dir entweder irgendwo am Zuhause einen Ablageort der sicher ist, das geht bei einer Wohnung ohne Garten eventuell nicht weil es dir dann eventuell vor der Wohnungstüre geklaut wird, die Gefahr besteht natürlich auch im Hinterhof oder Garten, oder du lässt es direkt an eine Paketbox liefern, dann kannst du es auch dort nachts abholen mit einer Kundenkarte, so habe ich es früher gemacht, mittlerweile lasse ich es in den Garten legen.
Zuständig ist der Verkäufer, mit dem hast Du einen Kaufvertrag abgeschlossen. Du hast die Ware nicht bekommen, das mußt Du ihm schriftlich mitteilen und von ihm den Nachweis verlangen, daß sie an Dich oder einen von Dir Bevollmächtigten ausgeliefert wurde. Das Versandrisiko trägt der Verkäufer. Der Verkäufer muß sich an den Versanddienstleister wenden und die Angelegenheit klären. Möglicherweise wird man von Dir eine eidesstattliche Erklärung verlangen, daß Du die Ware nicht bekommen hast. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzlieferung.
Ist mir auch so ergangen, der Versanddienstleister hatte das Päckchen anscheinend einfach vor die Haustüre an der Straße gelegt, wo es jeder sehen und mitnehmen konnte. Es hat zwar gedauert, aber ich habe die Ware dann doch noch bekommen.
Manche Fahrer sind so unter Druck, daß sie sich die Auslieferung mit unleserlichem Gekrakele einfach selbst quittieren. Sie machen sich manchmal gar nicht erst die Mühe, jemanden zu finden, dem sie die Lieferung übergeben können.
Guten Tag,
scheinbar wurde Ware im Versandhaus bestellt, die Du (bisher) nicht erhalten hast. Diese unglückliche Situation würde ich dem Shop mitteilen und erklären, solange Unklarheit besteht über den Verbleib der Ware, wird keine Zahlung erfolgen. Die Details dazu schildern und um Verständnis u. Entgegenkommen bitten sowie um entsprechende Stellungnahme.
Hermes muss sich um diese Sendung kümmern, da das Paket keine ordnungsgemäße Zustellung brachte.
Viel Glück!
wirst wohl müssen - da du das Paket an die Fa. hast liefern lassen - wer weiß wer das angenommen hat - viell. ein Kunde - der sich als Mitarbeiter ausgegeben hat.
bei solchen Sachen immer mit Zusatz : Zu Händen Herrn/Frau xyz
da stand mein Name drauf und wir sind hier nur ich und meine Eltern als Mitarbeiter..
Bei einem Verbrauchsgüterverkauf trägt der Verkäufer das Risiko des Transportes (Urteil des VIII. Zivilsenats – VIII ZR 353/12)
Das heißt du musst die Rechnung (vorerst) nicht zahlen und der Verkäufer muss Nachbesserung sorgen.
Wenn man mit Hermes verschickt ist man selber schuld.