Paket verloren gegangen und Hermes erstattet nur den Einkaufspreis. Rechtens?
Hallo liebe Community,
ich habe ein Geschäftskundenpaket per Hermes-Versand verschickt. Dieses ist laut Käufer nicht bei ihm angekommen. Daraufhin habe ich ein Nachforschungsantrag gestellt und Hermes konnte das Paket nicht wieder auffinden. Ersttattet wurde mir allerdings nur der Einkaufspreis der Waren und nicht etwa den Gesamtwert der Sendung.
Das mir Hermes nur den Einkaufswert erstattet steht in den AGB´s drin jedoch frage ich mich ob das bei stark grob fahrlässigen Verhalten des Zustellers dennoch so von mir akzeptiert werden muss. Laut Käufer hat ihm der Fahrer gesagt, dass er das Paket vor die Tür gestellt hat und auch selber unterschrieben hatte. Dann soll er sich doch rausgeredet haben und es einer völlig fremden Person übergeben haben wo die Unterschrift nicht einmal Ansatzweise mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt.
Hat jemand von euch mal Erfahrungen damit gemacht?
An sich würde ich dem Käufer den Gesamtbetrag erstatten allerdings wirkt das Ganze Verhalten des Verkäufers auch suspekt auf mich so dass ich auch daran denke dem Käufer nichts zu erstatten, da ich als Verkäufer meine Leistungen (Paket ist verschickt worden und laut Hermes wurde es zugestellt) erfüllt habe.
Würde mich sehr über hilfreiche Informationen freuen.
5 Antworten
Hm, das Risiko geht bei Übergabe an Logistiker an diesen über. Wenn ders verbockt ist er gesamt verantwortloich. Also Ersatz Ware und Porto.
was da jetzt mit Übergabe/ käufer ist, ist bissl diffus.. ich finde aber, wenn da was nicht klappt, sollte auch der Verkäufer ein Interesse an der Klärung haben. Ich finds mittlerweile ne Unsitte.. man kriegt als Käufer mit Glück ne Trackinnr., die beknackte hermesseite gibt dauernd mal fehlermeldungen drauf, den Einlieferungszettel hat man nicht.. und der VK sagt nur "ihr problem"
ich hab 2 Pakete, die seit z.B. 18.7.13 auf hermes immer als in der Zustellung angezeigt werden..ich mach kene bestellungen mehr, wo hermes liefern würde.
mein Freund hat letztens was über hermes.. auf der karte stand stand dann abgeben bei: "Nachbar gegenüber" Sehr lustig in ner Wohnstrasse einer Grossstadt
Zu solchen expliziten Fragen würde ich mich direkt an die Dienstleister selbst wenden. Selbst wenn hier jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht hat, wissen wir ja leider alle zu gut, dass nicht immer auf die gleiche Art und Weise gehandelt wird. Von daher, setz dich mit den entsprechenden Personen in Verbindung, schilder dein Problem, lass dich beraten und hoffentlich klärt sich dein Problem dann.
Hermes beruft sich da auf die AGB´s und in den wird erklärt, dass Hermes nur den Netto Einkaufspreis erstattet.
Kannst du die Stelle kurz zitieren?
Ansonsten gilt nach §429 HGB:
(3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, [...] Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
Soviel ich weis Haftet die Person die unterschrieben hat. Also wenn der Nachbar Unterschreibt und du aber dein Packet nie bekommst muss der Nachbar das Packet ersetzen. So war es bei uns. Der Fahrer darf nicht jedem Beliebigen das Packet geben. Schon gar nicht wenn der Namen des Käufers auf dem Gerät steht und Nachbar XY Unterschreibt. Der Fahrer bei uns muss dann immer eingeben wer das Packet entgegen genommen hat.
so dass ich auch daran denke dem Käufer nichts zu erstatten
Wie kommst du denn darauf? Erstatte dem Käufer sein Geld, du bekommst von Hermes den Wert der Waren erstattet und alles ist gut. Du kannst doch die Waren erneut zum EK einkaufen und dem Käufer wieder verkaufen. Wenn das nicht geht, kannst du auch versuchen, Hermes den Gewinnausfall in Rechnung zu stellen.
die Waren sind Sammlergegenstände und die kann man nicht einfach wieder besorgen.
Mir geht es eher darum, dass laut dem Käufer, der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Das ich dann letztlich für solch ein schlechtes Verhalten auf meinen Gewinn verzichten muss find ich nicht in Ordnung.
so, hab mal genauer nachgekramt:
§425 HGB:
(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
Der dir entgangene Gewinn ist nach §252 BGB Bestandteil des entstandenen Schadens.
Zu klären ist halt noch das Verhalten des Fahrers. Da hat du nur die Erzählung des Käufers. Gibt es auch eine Stellungnahme von Hermes?
bis Dato hab ich nur den Erstattungsbetrag auf meinem Konto festgestellt. Eine Erklärung habe ich nicht bekommen. Dies würde ich gleich mal machen.
Meint ihr, es würde was bringen wenn der Käufer mir eine eidesstattliche Versicherung gibt, mit den Informationen vom Fahrer? Enthalten auch noch, dass er die Unterschrift nicht geleistet hat? Das würde dann ja die grob fahrlässige Verhaltensweise des Fahrers unterstreichen...
kannst du auch versuchen, Hermes den Gewinnausfall in Rechnung zu stellen.
Was natürlich laut akzeptierten AGBs nicht möglich ist.
... aber evtl. aus Kulanz (hier geht es auch immerhin um eine gefälschte Unterschrift) trotzdem erfolgreich sein kann.
Warum sollte Dir mehr als der Einkaufspreis erstattet werden? Bei Verlust wird die Wert der Sendung ersetzt und sonst nichts.
Hermes beruft sich da auf die AGB´s und in den wird erklärt, dass Hermes nur den Netto Einkaufspreis erstattet.
Mich wurmt es schlichtweg, dass ich für die grobe fahlässige Haltung des Fahrers nun einen Schaden habe der enorm ist, da es sich um Sammlergegenstände handelte.