Heizungsabrechnung-darf trotz Einzelzähler auf alle Parteien umgelegt werden?
Hallo,
ich lebe in einem Wohnblock mit 8 Parteien, alle Wohnungen haben die selbe qm Zahl, aber werden natürlich verschieden genutzt, von Singlehaushalt bis 5 Personen Haushalt. Jede Wohnung hat eigene Zähler für Warmwasserverbrauch. Und natürlich hat jede Heizung den eigenen Zähler. Die Mainova rechnet dennoch nur 50% des individuellen Verbrauchs. Und legt 50% auf alle Parteien um. Dadurch entstand mir als Einzelhaushalt und Wenignutzer der Wohnung (bin den halben Monat beruflich abwesend) eine Nachzahlung von 270 Euro. Habe Widerspruch eingelegt aber die Mainova meinte, der Bescheid wäre im Rahmen. Auf meine Nachfrage wegen der 50% sind sie nicht eingegangen. Da telefonisch immer Warteschleife, wende ich mich an euch. Ist das Rechtens oder gibt es ein Gerichtsurteil wg Umlegen dder Kosten auf alle? Vielen Dank und Grüße
11 Antworten
Wenn in deinem Mietvertrag vereinbart ist, dass 50 % der Heizkosten nach Verbrauch umgelegt werden, ist die Abrechnung korrekt. Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, dass mindestens 50 %, höchstens 70% nach Verbrauch und der jeweilige Rest nach Wohnfläche umzulegen sind. Dabei sind selbstverständlich Leerstände zu Lasten des Vermieters mit einzuberechnen. Seit 1. Januar d. J. gibt es eine neue Heizkostenverordnung, die für bestimmte bauliche Voraussetzungen die 70%ige Verbrauchsabrechnung vorschreibt. Schau diesbezüglich über google dort mal nach, ob das für dich zuträfe. Wenn ja, müsste zu vorgegebenen Stichtagen dein Vertrag entsprechend geändert werden, es würde hier jetzt zu weit führen, diese Regelung zu erläutern.
DH ... wie immer die korrekte und richtige Antwort
Siehe hier:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/index.shtml
Zitat:"Die anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten müssen mindestens zu 50 % höchstens zu 70 % nach dem erfassten Verbrauch abgerechnet werden."
Dabei sind ja auch Betriebskosten, die unter allen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden müssen.
Die Antwort von Albatros, first guardian und Zakalwe waren doch richtig. Und andere haben Dir hier Links angegeben. Daher solltest Du nicht undankbar sein. An der Heizkostenabrechnung ist nichts zu beanstanden, denn eine vereinbarte 50%- Grundkosten -50% Verbrauchskosten entspricht der Heizkostenverordnung. Zudem ist die Nachzahlung wirklich im Rahmen des Üblichen und nicht zu hoch. Ob ein Mieter die Wohnung nutzt oder nicht, spielt nur bei den Verbrauchskosten eine Rolle. Die Grundkosten fallen immer an, und diese erhöhen sich jedes Jahr aufgrund der Preissteigerungen.
www.internetratgeber-recht.de/.../Musterabrechnung/muab-huw.htm hier kannst du vergleichen. wenn die verbrauchsablesung stimmt, dann ist diese abrechnung korrekt
die Vorgehnsweise ist konform mit der Heizkostenverordnung. Die Abrechnungsfirmen arbeiten alle danach. Keiner will sich unnötig Ärger einhandeln.