Heizung lackieren - zahle ich oder der Vermieter? Welcher Lack?

13 Antworten

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Hallöchen, du, ich galube das geht auf deine Kosten. So wie ich es von meiner Freundin weiß (Sie ist Anwältin für Mieter) hat sogar der Vermieter ein Recht drauf dich darauf hinzuweisen, dass du die Türrahmen und die Heizung streichen sollst (wenn du ausziehst, meine ich!) Du hast es ja schließlich benutzt. Alles andere, wenn die Heizung nicht mehr funktioniert oder so, muß der Vermieter das zahlen. Haben neulich bei ner Freundin die Fliesen in der Küche lackiert (haben zuvor mit dem Vermieter darüber gesprochen, es war ok für ihn) ich sag dir: DAS STINKT! Obwohl das Fenster 2 Tage lang offen war (bei den Temparaturen!) hat es immer noch gestunken. Mach das lieber im Sommer, wenn die Heizung nicht angemacht werden muss und du auch die Fenster lange Zeit auflassen kannst. Man kann sich ganz schnell vergiften. Teures Lack , billiges Lack hin und her, der Kerl bei Obi sagte, das alle stinken!

Also, halt es noch bis zum Sommer aus:-) und teil das aber auch dem Vermieter mit, das du da was machst, ok?

LG Härtl

Hallo,

das ist eine geringfügige Reparatur, ich glaube schon, daß du die Kosten tragen mußt.

Vorher nicht vergessen den Heizkörper zu waschen, die Stellen, wo die Farbe abblättert oder besonders schlecht aussieht zu schleifen. Ein spezieller Lack muß her, eben Heiz- körperlack.

Frag lieber dem Vermieter vorher, ob es ok ist, wenn du es selber machst..

Gruß, Emmy

Hallo,die Kosten gehen auf dein Konto.Da es sich hierbei auch um Schönheitsarbeiten wie Tapezieren und Streichen geht,ist das Streichen der Heizkörper damit gleichzusetzen.Ich rate dir allerdings von Lacke die auf Wasserbasis aufgebaut sind ab.Die decken sehr schlecht,meistens erst nach dem dritten Anstrich.Als Malertipp,in der weißen Lackfarbe einen kleinen Tropfen schwarze Abtönfarbe rein mischen.Das fällt optisch nicht auf,aber du bekommst eine bessere Deckung.

Sofern Dir mietvertraglich die Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen aufgegeben wurde, so umfaßt dies auch den Anstrich der Heizkörper.

In § 28 Absatz 4 Satz 3 II. BV werden genannt: „das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.“

Besorge Dir hierfür vom Malerfachbetrieb einen entspr. Heizkörperlack.

TomRichter  16.01.2012, 12:58

Kleine Korrektur: "Sofern Dir mietvertraglich wirksam die Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen..."

Noch immer gibt es Altverträge mit unwirksamer Schönheitsreparatur-Klausel.

geige  16.01.2012, 13:03
@TomRichter

Jaaaa - siehst Du, mit GF wird's rund :-)

anjus 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 15:50
@geige

:) super! Da schau ich doch gleich mal nach

Rede auf jeden Fall erst mal mit dem Vermieter, ob er die Kosten übernimmt. Für den Anstrich kaufst Du einen Heizkörperlack. Der wird unter dieser Bezeichnung verkauft. Ob er stinkt, kommt nicht unbedingt auf die Qualität an. Den allerbilligsten Lack sollte man sowieso nicht nehmen.Ist es ein Kunstharzlack, hast Du immer für einige Tage den Lösungsmittelgeruch in der Wohnung. Schau mal im Baumarkt, ob es auch Acryl-Heizkörperlack auf Wasserbasis gibt. Das wäre mit relativ wenig Geruchsentwicklung verbunden. Allerdings musst Du Dich dann erkundigen, ob Acryl auch auf dem alten Anstricht hält. Alte Heizkörper sind noch lackiert, neuere Modelle sind pulverbeschichtet.