Heizölbewilligung für Hartz IV Empfänger in Liter oder Euro?

6 Antworten

Heizkosten sind die TATSÄCHLICHEN Kosten. Da das ja im Vorhinein schlecht zu sagen ist kann esa sich dabei immer nur um Abschlagszahlungen handeln. Du solltest der Sachbearbeiterin mitteilen, dass es unwirtschaftluch (also teurer) ist, immer kleine Mengen zu bestellen.

Es sind die tatsächlichen, angemessenen und notwendigen HeizKOSTEN zu übernehmen; eine Pauschalierung ist nur in sehr engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 22 a SGB II).

Kosten bemessen sich nach und nicht nach Litern.

Es lohnt sich allerdings nicht, jetzt schon einen Aufstand zu machen. Du holst dir am besten drei Kostenvoranschläge, bestellst beim billigsten die Menge, die du für das bewilligte Geld bekommst und forderst dann einen finanziellen Nachschlag, wenn das Öl zu Ende geht.

Ich muss noch etwas hinzufügen: Die Bewilligung des Heizöls ist für ein Kaldenderjahr. D.h., ich darf bei Bedarf NICHT nachtanken. Ich muss mit der bewilligten Menge auskommen, egal ob der Winter lang und hart ist wie dieser oder nicht, Das hat mich dieses Jahr sehr in Schwierigkeiten gebracht, da es aufgrund der langen Kälte sehr knapp wurde, sodass ich das Wohnzimmer nicht mehr geheizt habe. Das Jahr davor habe ich ein Darlehen beim JC zum Nachtanken von Heizöl beantragt und abbezahlt. Wenn ich dieses Jahr nun 300 l weniger tanken darf, ist das eine echte Katastrophe...

Für eure bisherigen und kommenden Antworten vielen lieben Dank!

VirtualSelf  15.03.2013, 15:26

Es ist vollkommen egal, wie lang der Bewilligungszeitraum ist; reicht das Öl nicht, muss halt neu berechnet werden.
§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist eindeutig: es sind die tatsächlichen (angemessenen) Kosten zu übernehmen. Eine Unangemessenheit hätte das Amt dir nachzuweisen.

Du brauchst dich nicht auf Darlehen einlassen, sondern solltest, wenn man dir dumm kommt, umgehend rechtlichen Beistand suchen. Mädel, man vera$cht dich ganz gewaltig in deinem Jobcenter.

Dazu kann ich nur einen Rat geben, wende dich direkt an deine Sachbearbeiterin und bringe auch die vorherigen Bewilligungen in Liter mit.

Du wirst sie schon nicht verprellen, wenn du Fragen stellst.

Rosalie1970 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 13:23

Ich habe mich ja schon beim JC erkundigt. Mit der Antwort, das ist schon in Ordnung so und fertig..

rhapsodyinblue  15.03.2013, 13:30
@Rosalie1970

Na dann, tankst du eben für das Geld. Sind immerhin knapp 300 Liter, wenn man einen Euro für den Liter nimmt. Immerhin kommt es dir zugute und du brauchst es nicht zu bezahlen.

Rosalie1970 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 14:44
@rhapsodyinblue

Es sind über 300l weniger als im Vorjahr...!

Also, Liter ist in Deutschland noch kein Zahlungsmittel und es muß Dir nicht leid tun, daß Dein Lohn aufgestockt wird. Dies war ja schon immer von den christlichen so gewollt und war schon zu meiner Zeit als aktiver Berufssoldat so. Damals war es dieser Kohl und mein Bürgermeister hat mir jeden Ersten mein Gehalt aufgestockt. Rüge die Entscheidung mittels Widerspruch und wenn das Öl verbraucht ist auch Nachschlag beantragen. Die Berechnungslisten werden in der Literatur bestritten und auch von vielen Gerichten zerissen. So muß die Pauschale für die Unterkunft mindestens 10% über den Werten nach dem WoGG liegen, so jedenfalls aktuell die Gerichte in Berlin und ist damit deutlich besser. Viel Glück.