Heizkosten zweimal hintereinander schätzen lassen - Große Überraschung bei der Abrechnung!
Ich habe eine Frage bzgl. meiner Heizkostenabrechnung. Leider war es der Fall, dass die Heizkosten für meine Nebenkostenabrechnung im Jahr 2010 und 2011 abgeschätzt werden mussten. Normalerweise werden in unserem Mietshaus jährlich im Dezember Heizkostenverteiler (Röhrchen) abgelesen und erneuert. Der letzte gemessene Wert wurde somit im Dez. 2009 vorgenommen. Für das Jahr 2010 hat die Ablesefirma den geschätzten Betrag aus dem gemessenen Vorjahreswert gebildet. Soweit so gut. Für das Jahr 2011 hat die Ablesefirma jedoch den Betrag aus dem Flächenanteil meiner Wohnung gebildet. Mir wurde am Telefon erklärt, dass es ein gemittelter Wert aus allen Wohnungsverbräuchen im Mietshaus wäre. Laut Gesetz wäre man ab zweimal hintereinander folgenden Verbrauchsabschätzungen dazu verpflichtet!? Das bedeutet für mich, da ich mit die kleinste Wohnung habe, meine Heizkosten haben sich um 60% erhöht ohne eigentlich mehr verbraucht zu haben. Soweit auch noch okay, da ich davon ausgegangen bin, sobald im Dezember 2012 wieder die Heizkosten per Heizkostenverteiler gemessen werden, der verbrauchte Wert über die letzten drei Jahre gemittelt wird. Das würde bedeuten dass die Mehrkosten aus dem Jahr 2011 mir im Jahr 2012 gutgeschrieben werden. Die gute Frau der Ablesefirma hat mir aber jetzt erklärt, dass die Abrechnungen für die letzten beiden Jahre 2010 und 2011 abgeschlossen wären und eine Gutschrift aufgrund ‚falsch‘ abgeschätztem Wert nicht stattfindet. Der Grund wäre wohl dass diese Röhrchen lediglich zur Messung einer Heizperiode hergenommen werden könnte. Ein Mittelwert über drei Jahre, wäre nicht möglich. Ich kenne mich leider nicht damit aus ob dies der Wahrheit entspricht. Es wäre klasse wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte. Vielen Dank!
2 Antworten
Hallo Björn100
Lleider muss ich Dier mitteilen, dass die Aussage die Du erhalten hast richtig ist. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunsterprinzip müssen die Röhrche jedes Jahr gewechselt werden. Sollte das nicht möglich sein erfolgt im ersten Jahr eine Schätzung nach dem Verhältnis des Vorjahres (wenn kein Mieterwechsel vorliegt). im zweiten Jahr wird anhand der Quadratmeter nach dem Hausduchschnit geschätzt. Diese Schätzung erfolgt folgendermaßen. Anzahl der Verbrauchseinheiten der anderen Mieter durch die Gesamtquadratmeter der Anderen Nutzer mal Deine Quadratmeter gleich Dein Verbrauch. Diese Vorgehensweise ist rechtlich korrekt.
Gruß Schnupperpferd
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Und google mal unter Heizkostenabrechnung, ich habe in Erinnerung, dass Schätzungen nicht möglich sind.
/Heizkostenverordnung unter WIKI