Heizkosten erhöht,nun zahlt Jobcenter nicht die vollen Kosten
Hallo allerseits!
Wieder mal eine Frage zum tollen Jobcenter: Ich habe in meiner Wohnung Nachtspeicheröfen,also heize mit Strom. Seit Oktober letzten Jahres wurde von den Stadtwerken die Kosten angehoben,sodass ich jetzt nur an Heizstromkosten im Monat ca. 120€ zahlen muß. Die "nette" Frau von der Leistungsabteilung sagt aber,mehr wie 83€ wird nicht bezahlt,da muß ich den Rest selber drauf zahlen. Stimmt das???
6 Antworten
Das ist natürlich frech.
Es stimmt auch, wenn Du es Dir gefallen lässt.
Korrekt würde das JC Dir eine sog. "Kostensenkungsaufforderung" schicken müssen und den Hinweis, dass die bisherigen, angeblich zu hohen, Kosten, nur noch einen gewissen Zeitraum (3 bis 12 Monate sind bei verschiedenen JC üblich) übernommen werden.
Innerhalb dieser Zeit müsstest Du Anstrengungen unternehmen, die Kosten zu senken. Die bekannten Umzüge sind aber nur eine davon.
Das JC wiederum muss Dir Anregungen unterbreiten, wie Du die Kosten senken kannst und DIch dabei unterstützen. Vor allem anfallende Kosten wird es übernehmen müssen.
Kannst DU nachweisen, dass Du Dich um Kostensenkung bemüht hast, wird das JC die höheren Kosten übernehmen müssen. Es wird das auch dann tun müssen, wenn Du Anstregnungen unternimmst, es aber nichts finanzieren will. Wenn Du also bspw. günstigere Wohnungen vorweist, es aber keinen Umzug bezahlen will, keine Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen usw. etc.
Tun kannst Du aber erst was, wenn Du einen schriftlichen Bescheid vorliegen hast. Aufregen über Gelaber ist überflüssig.
Wenn an den alten Bescheiden die SUmme nicht stimmt, musst Du gegen den alten Becheid Widerspruch erheben.
Wenn der Bescheid (Zugangsdatum) älter als einen Monat ist, den sog. Überprüfungsantrag. Auf den wird wieder ein Bescheid erlassen, gegen den Du dann Widerspruch einlegen kannst.
Ich hab mir grad mal die Emailadresse von dem Teamleiter rausgesucht. Mal sehen,was der dazu sagt ;-) Danke für die Hilfe!
Vermutlich nix, was Dich weiter bringt.
Allenfalls wird es die Frist für den Widerspruch verstreichen lassen.
Grundsatz: auf das, was man dir beim JC SAGT, kannst du dir viele Eier backen.
Nur Schriftliches ist Wahres: schriftlich Übernahme der Heizkosten beantragen, schriftlichen Berscheid verlangen; bei weigerung, zu bescheiden, Fachaufsichtsbeschwerde zzgl. Mail an das Kundenreaktionsmanagement der BA.
Heizkosten sind grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu tragen (gibt dazu zhalreiche Urteile; einfach mal googeln), es sei denn, das JC kann dir unwirtschaftliches Verhalten NACHWEISEN. Dazu reicht nicht ein einfaches Abweichen von irgendwelchen Heizsspiegeln, sondern es kommt immer auf die konkreten Einzel-Umstände an.
Es gibt allerdings seit zwei Jahren die gesetzliche Möglichkeit, Heizkosten zu pauschalieren; allerdings sinddie Hürden dafür so hoch, dass kaum eine kommune diese Mögichkeit wahrnimmt.
Letzttlich wird der genaue Ablehnungsgrund aber ausdeinem Bescheid hervorgehen MÜSSEN!
Amtsgericht mut Bescheid -> Rechtspfleger wegen Beratungsschein -> mit Beratungsschein und 10 € in der Hand, nebst allen Unterlagen zum Fachanwalt für Sozialrecht (am besten vorher Termin vereinbaren ;) ) .
Und höre auf Mails zu schreiben und mit den Leuten zu telefonieren das bringt Dich alles nicht weiter.
Beratungsschein wird es (möglicherweise) nicht geben, wenn die Widerspruchsmöglichkeit nicht ausgeschöpft wurde.
Wieso, ich kann mich doch vor dem Widerspruch anwaltlich beraten lassen ? ;)
sowas ähnliches wurde meiner mutter auch gesagt aber dann wurde mehr als die hälfte des betrages bezahlt.
zum anderen gibt es check24 mit dem man sogar richtig viel geld verdienen kann wenn man seinen anbieter wechselt.
wenn dir also die trennung noch leichter fällt als das rumheulen, bist du bei check24 richtig, ansonsten, wenn rumheulen über die stadtwerke leichter ist, dann mach so weiter wie bisher.
Rumheulen ist nicht der richtige Ausdruck... Meine Vermieter sind an die 80 und wollen das nicht. -.-
Was Deine Vermieter wollen interessiert hier nicht, da bekommen sie auch nichts von mit und fragen muss man die auch nicht.
Ist eine reine Abrechnungssache, dazu muss keiner in den Keller, außer vielleicht Du um für Deinem neuen Anbieter einmal im Jahr den Zähler abzulesen und ihm den Zählerstand via Email zu übermitteln.
Sprich Du suchst Dir einen neuen Anbieter wechselst, die meisten kündigen sogar noch für Dich beim alten Anbieter in Deinem Namen.
urknall ist genau der richtige typ er denkt wie ich
Nein, natürlich nicht. Denn Dank dem Herrn Schröder werden ja die Kosten und Lasten der Unterkunft in voller Höhe bezahlt und alles natürlich steuerfrei, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Schaue in den Bescheid und rüge die Entscheidung. Viel Glück.
Naja,ich hatte ein langes Geplänkel mit der guten Frau. Irgendwie hat immer angeblich was gefehlt,irgendwelche Unterlagen,die sie aber schon längst vorliegen hatte. So kam es dann,dass sie mir für November und Dezember (Oktober ingnoriert sie noch bis heute) monatlich nur 43€ nachgezahlt hat. Im Januar habe ich mehrfach mit ihr gesprochen und sie meinte,sie bearbeitet es,wenn sie Zeit hat. Ende Januar habe ich dann noch eine Nachzahlung bekommen,sodass ich monatlich nur 83€ gezahlt bekomme. In einer Email schreibt sie mir dann,dass es mehr Geld für Heizstrom nicht gibt und ich den Rest aus eigener Tasche zahlen muß. Nen Aktuellen geänderten Bescheid habe ich natürlich bekommen. Also mit 83€ Heizstromkosten.