Haustürkauf im Baumarkt: Steuerermäßigung nach § 35c EStG?

3 Antworten

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Nein, das Gesetz schreibt ganz klar die Voraussetzungen hierfür vor. § 35c (1) S. 3 Nr. 4 EStG sagt ganz klar, dass es sich um eine Erneuerung handeln muss; ein Verkauf einer neuen Tür ist keine Erneuerung, sondern eben nur ein Verkauf.

TheFyrb 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 19:39

Wir kaufen in dem Baumarkt aber nicht nur die Tür, sondern auch die Demontage der alten und die Montage der neuen Tür,was wiederum über Subunternehmer ausgeführt wird. Entsprechend würde es sich in meinem Verständnis um eine Erneuerung der Haustür handeln, und nicht nur um einen bloßen Verkauf.

Montiplex  10.06.2021, 19:49
@TheFyrb

Dein Vertragspartner ist und bleibt der Baumarkt, der diese Leistung durch einen Subunternehmer ausführen lässt und somit diese Leistung erbringt. Die Definition des Begriffs "Fachunternehmer" kann natürlich immer diskussionswürdig sein, aber ist in meinen Augen durch den Subunternehmer (der ja wissen wird, wie man so etwas vernünftig montiert) erfüllt.

Da liegt sicher einiges im Wohlwollen und Ermessensspielraum des Finanzbeamten, am besten klärt man das im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Mit reden lässt sich bei den meisten Finanzämtern einiges beeinflussen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

in der haftung steht der einbauer ! nicht der verkäufer . nur die myhammer leute machen das cash ?

ist es eine reguläre firma , dann stellt die auch die montagerechnung .