Hausratversicherung Leihgabe an einen Bekannten--- Motorsäge von Stihl
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Mal angenommen ich verleihe eine Motorsäge zum Holzschneiden an einen Bekannten und bei Ihm wird sie dann kaputt......muß den Schaden dann meine Hausratversicherung übernehmen?? mfG,Mario
6 Antworten
Schäden die bei Verleih entstehen, sind meist nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Für den Verleih gibt es eine Maschinenversicherung. Allerdings sind die Preise recht hoch, so dass sich der "nur" gelegentliche verleih nicht lohnt. Warum schließt du keinen "Leihvetrag" mit deinem Bekannten ab. Das geht ohne Kosten und Anwalt. Eine Leihe muss immer in gleicher Güte und Qualität zurück gegeben werden. Woher willst du daher wissen, wenn du etwas verleihst, dass die Sache nicht bereits mängelbehaftet von dir verliehen wurde. Es gibt genügend schwarze Schafe, die genau darauf abzielen und sich den Defekt durch andere bezahlen lassen. Eine Motorsäge rechnet sich doch auch nur dann, wenn sie im Jahr öfters genutzt wird. Wenn ich angstlich bin etwas zu verleihen, dann sollte ich es lieber lassen. Es gibt ja auch die Möglichkeit Werkzeuge von einem gewerblichen Anbieter (Maschinenverleih) anzumieten. Nimm lieber die Kiste Bier von deinem Kumpel, evtl. hilft er dir ja auch bei der Holzernte.
Nein, die Hausrat ist dafür nicht zuständig.
Da wäre die Haftpflicht Deines Bekannten zuständig.
Da es sich aber um eine geliehene Sache handelt, kannst Du Deinen Bekannten nicht dafür haftbar machen, und die Haftpflicht zahlt in der Regel nicht.
Da mußt Dir dann selbst ne neue Säge kaufen. Es hätte Dir ja auch genauso gut selbst passieren können.
Eine andere Möglichkeit gibt es da nicht.
Wenn dann wäre seine Haftpflicht einzuschalten. Die meisten Privat-Haftpflicht-Versicherungen schliessen Regulierung bei geliehenen und gemieteten Sachen aus. Das heisst da gibts dann nichts.
Tja, da heisst es jetzt sparen für einen neuen. Da kommst Du nicht drum rum.
Bei Ebay findest du prima Ersatzteile für Stihl sowie ganze Ersatzteiltrager. Schrauben musst du aber selbst. Was soll an einem kleinen Zweitaktmotor den so schwierig sein? Ein Mofa ist da komplizierter. Übrigens gibt es Foren, die dir bei Reparaturen weiter helfen, sogar mit Demovideos.
Nein, der Schaden ist nicht durch Deine Hausratversicherung gedeckt. Es sollte aber eigentlich selbstverständlich sein, geliehene Sachen pfleglich zu behandeln und in ordentlichem Zustand zurück zu geben. Ob Deinen Bekannten aber überhaupt eine Schuld an dem Schaden trifft, ist hier auch unklar...
Es wurden nur ein paar Stämme gesägt und dann hat sie den Löffel geschmissen....gut sie hat Baujahr 2003 aber jetzt ist es hald so passiert...
Nein. Das zahlt dann seine Privathaftpflicht, wenn er eine hat.
Gibt es sonst keine Möglichkeit? Die Kettensäge hat jetzt einen Kolbenfresser und übersteigt bei der Reparatur leider den Zeitwert......