Hausrat bei Anwesenheit und gekipptem Fenster?
Hallo! Bei mir wurde eingebrochen. Und zwar in der Nacht, während ich anwesend war und geschlafen habe. Das Fenster in einem anderen Zimmer war gekippt. Ich wohne im Hochparterre. Nun habe ich eine Hausratversicherung. Wird die Versicherung zahlen?
Man liest immer unterschiedliche Meinungen dazu im Internet.
Vielen Dank, hat geklappt.
Viele Grüße, Hansi
8 Antworten
Ja die Polizei wurde dann morgens direkt angerufen und sie kam, hat spuren gesichert, bevor ich irgendetwas dort angerührt habe.
Vielen Danke schon einmal!
Die Hausratverssicherung wird den Schaden regulieren, wenn es sich tatsächlich um einen Einbruchdiebstahl gehandelt hat. Das heisst, dass - auch an dem gekippten Fenster - plausible Spuren für ein gewaltsames Eindringen vorhanden sein müssen. Der Versicherungsnehmer muss den Nachweis führen, dass eingebrochen wurde. "Der Dieb bricht in einen Raum eines Gebäudes ein, wenn er durch Gewalt gegen Sachen Hindernisse beseitigt, die seinem Eintritt entgegenstehen..." Diese Gewaltanwendung muss nachgewiesen werden können, damit der Versicherer den Schaden regulieren darf.
Hier muss individuell geprüft werden, ob dadurch der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dabei muss auch Kausalität gegeben sein, wenn die z.B. über die Tür reingekommen sind, spielt es keine Rolle dass das Fenster angekippt war. Wenn das angekippte Fenster aber das Einsteigen ermöglicht/vereinfacht hat, kann die Entschädigung "in einem der Schwere der Schuld entsprechenden Verhältnis" gekürzt werden. Häufig wird aber auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zu einer gewissen Schadenhöhe ohnehin ganz verzichtet.
Was das Thema "Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles" angeht, sollte "alles ist zu verschließen" eigentlich nur gelten, wenn sich niemand in der Wohnung aufhält. Nachzulesen in den Bedingungen.
@gspam,
wie sind denn die Einbrecher bei dir ins Zimmer gekommen.
Durchs gekippte Fenster ja nicht, denn sonst hätten sie das Fenster aufgehebelt und wären nicht eingebrochen.
Einbruch bedeutet, dass sie gewaltsam ins Haus eingedrungen sind, also was aufgebrochen haben.
Daher solltest du uns bei solchen Fragen den Tathergang genau schildern, denn dann kann man die Frage auch beantworten.
Außerdem gibt es auch viele Hausratversicherungen, wo die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist - würde bedeuten, selbst wenn die Diebe durch ein gekipptes Fenster reingekommen wären ( da du ja im Haus warst), Versicherungsschutz bestehen würde.
Wenn du die Polizei informiert und eine Anzeige erstattet hast kannst du mit dem Polizeibericht deine Ansprüche bei der VS geltend machen..