Hausordnung am Sonntag?
Wir sind Eigentümer einer 3 Zimmer Wohnung in einen 4 Familienhaus. Jeder Mieter bzw Eigentümer ist im wöchentlichen Wechsel zur Hausreinigung verpflichtet dH jede Partei einmal im Monat. Ein Mieter macht grundsätzlich seine Hausordnung am Sonntag meistens morgens um 6 Uhr da geht dann im Treppenhaus der Staubsauger und im Hof wird gefegt was mit Lärm verbunden ist. Der betreffende Mieter kommt auch am Freitag 13 Uhr von der Arbeit und hat daher ja genug Zeit seine Hausordnung zu erledigen. Gibt es irgentwelche gesetzliche Reglungen das solcher unnötiger Lärm an einen Sonntag zu unterlassen ist.
4 Antworten
Ich würde ihn mal höflich, aber direkt darauf ansprechen. Wann er das Treppenhaus putzt ist seine Sache, aber nicht Sonntags zu solch unchristlicher Zeit.
...vor allem, wegen der Lärmbelästigung...also das geht sonntags gar nicht, so früh schonma absolut nicht, liebe Grüße aus Köln
Dann schau doch mal in eure Hausordnung, was da für Zeiten der Nachtruhe eingetragen sind!
In unserer Hausordnung steht z. B. von 22 - 7 h ist Nachtruhe..schon hättest du einen Grund dagegen anzugehen!
Es ist generell verboten vor 7 Uhr und nach 7 Uhr ( 19 Uhr ) Lärm zu machen . Und Sonntags besonders .
Vielleicht denjenigen direkt mal ansprechen?