Hauskauf unbekannte 2. Wohngebäudeversichung?
Hallo zusammen, wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft. Vom Verkäufer wurde uns die Police (Kopie) der Gebäudeversichung gegeben. Diese Versichung wurde von uns mit ein paar zeitgemäßen Anpassungen übernommen. Jetzt kommt eine 2. Versicheungsgesellschaft mit ebenfalls einer Wohngebäudeversicherung die anscheinend ebenfalls besteht und fordert Beiträge. Bislang wussten wir von dieser Versichung nichts. Kann man die Kündigen bzw. muss man bezahlen? Vielen Dank. freundliche Grüße Andy
4 Antworten
Hallo Andreas0781,
die Möglichkeit besteht, das 2 Wohngebäudeversicherungen vorhanden waren.
Bis 1994 gab es in verschiedenen Bundesländern Monopolversicherungen.
z.B. in Bayern und in der Pfalz musste man für den Baustein Feuer die Bayerische Landesbrandversicherung (Bayerische Versicherungskammer) abschließen.
Für die Bausteine, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Elementarschäden konnte man dagegen jeden anderen Versicherer wählen.
Du hast allerdings ein Sonderkündigungsrecht gemäß dem VVG.
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
§ 96 Kündigung nach Veräußerung
(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.
.... wenn denn beide den gleichen Umfang absichern, kann die jüngere rückwirkend/sofort beendet werden, so lese ich die Spielregeln.
Binde einfach Deinen "Berater" mit ein, denn für den ist das doch Alltag.
Eine Doppelversicherung kann natürlich beendet werden.
Wenn beide Policen bereits VOR dem Hauskauf existierten, ist der JÜNGERE Vertrag aufzuheben. Es sei denn der Versicherer belegt, die wirksame Kündigung durch den vorherigen Hausbesitzer.
Einzelsparten sind beim Wohngebäude zwar immer noch möglich aber absolute Ausnahme. Und Monopolversicherer wären dann ja auf jeden Fall die mit den "älteren Rechten"
Du scheinst nicht zu verstehen.
Wenn z.B. die Brandversicherung über Versicherer A besteht.
Hagel, Sturm und Leitungswasser über Versicherer B,
dann ist der Hinweis "Monopolversicherer mit älteren Rechte" absoluter Unsinn.
Da es Monopolversicherer so nicht mehr gibt, kann es sich dabei also nur um uralte Verträge handeln, die dann auch Vorrang haben
hast Du dazu schon mal den vorigen Eigentümer gefragt?
Eigentlich braucht man nur eine Versicherung ....
Es muss sich aber nicht um eine Doppelversicherung handeln.
Die Bausteine Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel können auch auf mehrere Wohngebäudeversicherungen verteilt werden.
Beachte bitte auch die Regeln der Monopolversicherungen die bei Abschluss bis ins Jahr 1994 möglich waren.