Hauskauf - Verkäufer räumt nicht komplett - Alternative zur Zwangsräumung?
Hallo liebe Leser, wir haben ein Haus (inkl. Werkstatt und Grundstück) gekauft und bezahlt (ich weiß jetzt, dass der Kaufvertrag anders hätte gestaltet sein sollen, also bitte keine Belehrungen), nur der Altbesitzer räumt nicht komplett. D.h. dass wir ihn seine Möbel, Kleidung und Dokumente leider in der Werkstatt haben einlagern lassen. Dies haben wir nur getan, damit er überhaupt aus dem Haupthaus auszieht, damit wir renovieren können. Er hat uns unterschrieben dass er bis xy räumt und sonst Räumung und Einlagerung zu zahlen hat. Der einzig legale Schritt wäre eine Räumungsklage (ja, auch hier wieder schlecht formuliert im Vertrag da keine Vollstreckungsunterwerfung), oder? Wir haben aber seine neue Adresse (er hat genügend Platz, keine Ahnung warum er nicht räumt) und würden ihm am liebsten seinen Kram mit einem LKW nach Ankündigung dort abladen. Oder welche anderen legalen Möglichkeiten haben wir außer der Räumungsklage? Vielen Dank vorab für hilfreiche Hinweise
3 Antworten
Wieso, ihr habt doch ein Datum , er unterschrieben, dass er bis dahin räumt und sonst für die Kosten aufkommt. Also schreibt ihm, per Einschreiben mit Rückschein, wenn er bis XX nicht geräumt hat, dass ihr das, was er unterschrieben hat, umsetzen werdet und eine Firma mit der Räumung und Einlagerung zu seinen Lasten beauftragen werdet.
Hi sassenach4u,
Danke für den Hinweis. Termin war 30.11.2016. Nach Androhung der Räumungsklage hat sich sein Anwalt gemeldet, dass diese Woche definitiv geräumt wird. Allerdings ist das nur ein weiteres hinhalten, so wie im vergangenen halben Jahr auch. Ich habe mir Tipps erhofft, die vielleicht einfacher und günstiger umzusetzen sind. Weiterhin bin ich auch unsicher, ob das Schreiben unsererseits genügt, ohne Räumungsklage vorzugehen. Denn bei ihm wird nichts zu holen sein, d.h. wir werden auf jeden Fall auf den Kosten sitzen bleiben, egal welchen Weg wir beschreiten. Nur für den Fall, dass sein Anwalt weiterhin für ihn tätig sein wird, möchten wir uns natürlich ungern angreifbar machen.
Er hat uns unterschrieben dass er bis xy räumt und sonst Räumung und
Einlagerung zu zahlen hat.
Teilen Sei ihm mit, dass Sie ab dem 1. Tag nach Ablauf der vereinbarten Einlagerungsfrist (XY) eine Tagesgebühr in Höhe von € 20 je Tag der Überschretiung bis zum entdgülztigern Raumung, für die Sie Frist bis 14 Tage nach dem Datum Ihrer Mitteilung an den säumigen Untersteller notieren.
Der einzig legale Schritt wäre eine Räumungsklage
Erfolgt die Räumung nicht fristgerecht, so stellen Sie ihm die Kosten der Räunungsklage, unbeschadet der bis zur endgültigen Räumung durch den Gerichtsvollzieher angefallenen Lagergebühren, in Aussicht.
wahrscheinlich den Notar kann das besser erklären. An Ihre Stelle wurde
ich mich überlegen ob das sich lohnt. Wenn das nicht so viel stört wurde
ich Grundbucheintrag abwarten, Anhänger holen und zu Deponie... fertig