Hausieren erlaubt?

5 Antworten

1.) Klingeln und Kontaktaufnahmen ist nirgendwo verboten. Auch das einfache Betreten eines Grundstückes ist noch lange kein Hausfriedensbruch! (aua aua aua.....)

Hausfriedensbruch bedeutet, gegen den erklärten Willen des Berechtigten ein Grundstück betreten oder auf Aufforderung nicht verlassen.

2.) Du kannst Das natürlich verbieten. Dazu musst Du sämtliche Firmen hierzu in Kenntnis setzen, dass ihre jeweiligen Firmenvertreter bei Dir auf dem Grundstück nichts zu suchen haben. Jede Firma einzeln, eine Zentralstelle gibt es nicht. Du untersagst jegliche Kontaktaufnahme sowie das Betreten Deines Grundstückes. Kommt es dann trotzdem vor, dann kann man etwas tun, nämlich zivilrechtlich Schritte einleiten, was jedoch erst einmal Geld kostet.

Strafbar ist auch das noch nicht, wenn dann trotzdem ein Vertreter einer Firma bei Dir einläuft, denn Hausverbot kann nicht pauschal ausgesprochen werden, das muß personenbezogen sein udn dieser Person auch zugestellt werden. Schickt der Unternehmer dann einen anderen Vertreter oder setzt seine Außendienstmitarbeiter nicht in Kenntnis über ein bestehendes Hausverbot, macht sich der Vertreter darum immer noch nicht strafbar.

3.) Einfachste Möglichkeit, schalte Deine Klingel ab. Wenn das nicht geht, dann mach einen Schalter in die Klingel, dass man sie abschalten kann.

4.) Ein Schild: Bettler und Hausierer verboten - das ist aber unsicher, denn auch diese eigentlich erkennbare Willensbekundung bedeutet noch nicht, dass man sich dran halten muß, die Rechtsprechung ist hierzu eher ablehnend, dass trotzdem Betreten dann gleich Hausfriedensbruch bedeutet.

Aber Du hast zumindest die Möglichkeit, trotzdem klingelnden vertretern dieses Schild zu zeigen und freundlich darum zu bitten, dass man dies in Zukunft beachten sollte.

Mit der Zeit dürfte dann langsam Ruhe einkehren.

notextor0101  22.02.2012, 15:48

Nach deinem überaus freundlichen Kommentar, möchte ich dich nur kurz darauf hinweisen, dass meine Aussage ähnliches besagte wie deine: Klingeln ist nicht verboten, betreten des Grundstückes nach dem ein Verweis von ebenjenem ausgesprochen wurde dagegen schon. Nur dass ich es nicht so schön formuliert habe wie du und eine Unsicherheit bezüglich des Betreten des Geländes zum Klingeln ausgesprochen habe.

Wenn jemand deinen Grund und Boden betritt, ohne deine Genehmigung zu haben, dann ist das Hausfriedensbruch. Eine klitzekleine Anzeige bei der Polizei oder sogar nur die Androhung davon bei den entsprechenden Firmen wirken manchmal bereits Wunder ;)

fastlink  22.02.2012, 15:29

Unsinn!

notextor0101  22.02.2012, 15:37
@fastlink

Qualitativ hochwertiger Kommentar. Wenn du mir erklären kannst, was daran unsinnig ist, lasse ich mich gerne belehren.

Locke334  22.02.2012, 14:15

Begeht der Zeitungszusteller und der Postbote dann auch Tag täglich Hausfriedensbruch ??

notextor0101  22.02.2012, 14:25
@Locke334

Wenn du die Zeitung selber abonniert hast, logischerweise nein, damit gibst du dem Zusteller ja sogesehen schon dein Einverständnis, zum zustellen der Zeitung dein Gelände zu betreten. Außerdem bleibt es jedem selbst überlassen, einen Briefkasten/Zeitungsröhre außem am Gelände anzubringen, z.B. an einem Eingangstor.

JimBeam286 
Beitragsersteller
 22.02.2012, 14:57
@Locke334

Genau das wäre dann auch meine Frage gewesen. Im Grunde betritt ja erstmal jeder das Grundstück ohne meine Genehmigung, da ich ja meistens nicht weiss, das einer vorbeikommt (ausser bei viorheriger Anmeldung) ....

notextor0101  22.02.2012, 15:04
@JimBeam286

Da ich nicht weiß, wie dein Grundstück aussieht, ist das nicht so einfach zu sagen. Aber bei einem Abonnement etc. ist es ja logisch, dass das Abonnierte Gut zu dir kommen muss. Anderst ist es bei Vertretern, wenn sie klingeln und noch nicht auf deinem Grundstück sind, ist daran erst mal nichts zu mäkeln, sofern sie dann nicht gegen deinen Wunsch dein Grunstück betreten. Betreten sie dein Grundstück nur zum Klingeln, bin ich mir nicht ganz sicher, aber sie müssen es auf jeden Fall sofort dein Grundstück verlassen wenn du sie dazu aufforderst. Sonst ist es Hausfriedensbruch. Und wenn sich danach noch einmal dein Grundstück betreten, ist es ebenso Hausfriedensbruch, da du sie bereits des Geländes verwiesen hattest. Theoretisch könnte man das auch mit einem Postboten o.ä. tun, dann müsste man sich nur damit abfinden, dass er, sofern kein Briefkasten außerhalb des Grundstücks, die Briefe vor der Grundstücksgrenze ablegt. Ob das aber sinnvoll ist..... ;)

TETTET  23.02.2012, 09:58
@notextor0101

Um Hausfriedensbruch zu begehen, müsste erstmal festgestellt werden, ob überhaupt eine Einfriedung vorhanden ist. Ansonsten wird das nix.

Sobald sie dein grundstück betreten ist das Hausfriedensbruch!

Du kannst dir ein Schild mit der Aufschrift : Betteln und Hausieren Verboten an deine Haustür hängen und die zukünftigen Vertreter auf dieses Schild drauf hinweisen (falls sie es übersehen haben :)

ja wenn du es erlaubst und sie nicht länger als 30 minuten bleiben