"HomeOffice" für deutschen Arbeitgeber mit ESTA für 90 Tage - erlaubt?
Hallo zusammen,
wir wollen für 3 Monate in die USA - teils Urlaub - teils "HomeOffice" von dort aus für unsere deutschen Firmen. Weiß jemand, ob das so mit der normalen ESTA-Genehmigung erlaubt ist oder würde das unter "Arbeiten in den USA" fallen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Man kann mit ESTA Messebesuche machen, Marktforschung betreiben, Kunden besuchen an Kongressen , Tagungen und Konferenzen etc. teilnehmen nur darf sich daraus kein Einkommen aus U.S.A. Quelle ergeben. Ich würde den Begriff "working" und "home office" bei der Einreise nicht verwenden, das könnte zu Irritationen führen. ESTA ist auch keine "Aufenthaltsgenehmigung für Urlaub", wie von anderer Stelle erwähnt, sondern nur die Genehmigung bis an die U.S. Grenze reisen zu können.. Erst dann entscheidet der "Immigration Officer" ob eine Einreise ohne Visum gestattet wird, egal ob für einen Urlaub oder einen , nicht in den U.S.A. bezahlten, Geschäftsbesuch.
Das "Home Office" ist ja wahrscheinlich nur ein Hotelzimmer und ein Laptop. Es wird ja wohl keine Firma gegründet und kein Firmenschild an der Hauswand angebracht. Es gibt wohl auch keinen Briefkopf mit Firmennamen und U.S. Anschrift. Das "Einkommen" wird sicherlich in Deutschland auf ein deutsches Bankkonto gezahlt. Meines Erachtens gibt es bei derartiger Konstellation keine Schwierigkeiten.
Du wirst während Deines Aufenthaltes bzw. nach dem Betreten der USA per Visa Waiver bzw. ESTA nicht einen einzigen Cent per Home Office verdienen und das dem IO auch nicht mitteilen. Ansonsten sitzt Du schneller in einem Flugzeug auf dem Rückweg, als Du gucken kannst.
Eine ESTA-Genehmigung ist keine Arbeitsgenehmigung, sondern nur eine Aufenhaltsgenehmigung als Urlauber..
Woher hast du das denn? ESTA bedeutet nur, dass man ein Flugzeug in Richtung USA besteigen darf. Über die Einreise entscheidet der Immigration Officer am ersten Flughafen in den USA.
Die Quelle ist ja nach wie vor der deutsche Arbeitgeber. Deswegen bin ich so stutzig.
Danke für die ausführliche Antwort.